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RHEINLAND-PFALZ/3190: Gegen Mindeststrafe Gefängnis bei Gewalt gegen Polizisten (Bündnis 90/Die Grünen)


Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz vom 22.08.2014

Keine Mindeststrafe Gefängnis bei Gewalt gegen Polizisten



Zur Forderung des Bremer Justizsenators, Gefängnis als verschärfte Mindeststrafe bei Gewalt gegen Polizeibeamte einzuführen, erklärt Katharina Raue, MdL, justizpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Rheinland-Pfalz:

"Einen so weitreichenden Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz lehnen wir ab. Sie wäre unsachgemäß und widerspricht dem Ziel des Strafgesetzbuches", so Raue. Die Strafe für strafrechtliches Fehlverhalten unterläge einzig der richterlichen Entscheidung. Dabei würden Aspekte der individuellen Schuld und der Tatbegehung berücksichtigt, um ein gerechtes Urteil fällen zu können.

"Schon heute kann einfache Körperverletzung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wenn der Strafrahmen nicht immer ausgeschöpft wird, bringt der Richter damit zum Ausdruck, dass der die Tat eine Gefängnisstrafe eben gerade nicht rechtfertigt. Die Justiz zu verpflichten, in diesen Fällen zwingend Gefängnisstrafen zu verhängen heißt, das Strafrecht mit politischen Wertungen zu belasten", kritisiert Raue.

"Der gesetzlich bestehende Strafrahmen für Körperverletzung gegen Amtsträger ist ausreichend. Eine zwingende Gefängnisstrafe widerspricht den Grundsätzen unseres Strafrechts und greift in die Unabhängigkeit der Justiz ein. Eine solche Forderung nach politischer Befrachtung des Strafgesetzbuches ist unhaltbar", so Raue abschließend.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 22. August 2014
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 31-30, Fax: 06131 / 208 41-31
Internet: http://www.gruene-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. August 2014