Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

RHEINLAND-PFALZ/3392: Rückführung abgelehnter Asylbewerber in ihr Heimatland (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 21.01.2015

Rückführung abgelehnter Asylbewerber in ihr Heimatland

Marlies Kohnle-Gros: Durchsetzung geltenden Rechts ist Voraussetzung für Rechtsfrieden und die Akzeptanz der Flüchtlingsaufnahme



Zu den in der heutigen Ausgabe der Allgemeinen Zeitung Mainz enthaltenen Aussagen von Integrationsministerin Alt zur zögerlichen Abschiebung abgelehnter Asylbewerber, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Marlies Kohnle-Gros:

"Frau Alt setzt die falschen Schwerpunkte, denn der gesetzlich normierte Vorrang der freiwilligen Rückkehr von Ausreisepflichtigen entfaltet nur dann Wirkung, wenn dahinter ein glaubhafter staatlicher Wille zur zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht, also zur Abschiebung steht. Das sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Deshalb ist es kontraproduktiv, wenn die Landesregierung in ihren öffentlichen Äußerungen immer wieder betont, dass sie fast gänzlich auf Abschiebungen verzichten will. Warum sollte ein abgelehnter Asylbewerber schnell freiwillig ausreisen, wenn er weiß, dass ihm nicht wirklich Abschiebung droht und er bei Widerstand gegen eine Ausreise sogar finanzielle Anreize und Hilfen bekommen kann? Die ernsthafte Durchsetzung geltenden Rechts ist Voraussetzung für den Rechtsfrieden und die Akzeptanz einer an den wirklichen Schutzbedürfnissen orientierten Flüchtlingspolitik.

Die immer wieder auch von der rot-grünen Landesregierung geforderte Verfahrensbeschleunigung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn anschließend auch die Aufenthaltsbeendigung zeitnah erfolgt. Deswegen ist es wichtig, jede Aufenthaltsverfestigung abgelehnter Asylbewerber zu vermeiden. Das gilt insbesondere für abgelehnte Asylbewerber aus den sicheren Herkunftsstaaten des Westbalkans. Der Deutsche Bundestag hat als Gesetzgeber die Einstufung von Bosnien und Herzegowina, Serbien sowie Mazedoniens als sichere Herkunftsstaaten vorgenommen. Wenn die Landesregierung hier eine andere Auffassung vertritt ist das rechtlich unerheblich und nicht sachdienlich. Das gilt gerade in Bezug auf die Durchsetzung der Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerbern aus diesen Ländern. Als CDU-Landtagsfraktion halten wir es zudem für problematisch, dass der Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen in einem Integrationsministerium angesiedelt ist.

Wenn man im Übrigen die Abschiebungen im Jahr 2013 ins Verhältnis mit den Ausreisepflichtigen 2013 setzt, gehört Rheinland-Pfalz mit etwa 5 Prozent zu den Schlusslichtern im Ländervergleich. Die Annahme, dass ein Großteil der abgelehnten Asylbewerber nach Ausschöpfen aller Rechtsmittel sowieso aus eigenem Antrieb ausreise, ist eine sehr fragwürdige These. Die Gesamtschutzquote bei den Asylanträgen lag 2014 bei ca. 31,5 Prozent. Das bedeutet, dass gut zwei Drittel aller Asylanträge abgelehnt wurden und die Betroffenen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Schutz begehren können. Logische Konsequenz muss hier eine Aufenthaltsbeendigung sein, die letztlich staatlicherseits mit Nachdruck durchgesetzt werden muss. Anderenfalls kann es nicht gelingen, für die große Zahl neuer Asylbewerber und die tatsächlich Asylberechtigten in den Kommunen eine adäquate Unterkunft zu organisieren."

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 21. Januar 2015
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2015


Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang