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RHEINLAND-PFALZ/3455: Mindestlohn gilt nicht für Amateur-Sportler (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 23.02.2015

Schweitzer begrüßt Klarstellung: Mindestlohn gilt nicht für Amateur-Sportler


"Amateur-Sportler hatten Sorge, dass der Mindestlohn sie rechtlich in die Bredouille bringt. Diese Befürchtungen hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nun eindeutig ausgeräumt", begrüßt der SPD-Fraktionsvorsitzende im rheinland-pfälzischen Landtag, Alexander Schweitzer. Nahles hat klargestellt, dass Amateur-Vertragsspieler im deutschen Sport nicht unter die Mindestlohnregelung fallen. Sie verwies auf eine Protokollnotiz im Deutschen Bundestag, eine rechtliche Änderung ist daher nicht notwendig.

Schweitzer erinnerte an den Mindestlohn-Dialog der SPD-Landtagsfraktion am 5. Februar mit dem Schwerpunkt Vereine und Ehrenamtliche. Bei der Veranstaltung wurde auch über die Sorgen von Sportverbänden gesprochen. Die damaligen Anregungen sind den anwesenden Vertretern des Bundesarbeitsministeriums mitgegeben worden; sie haben nun Einfluss auf die aktuelle Klarstellung gehabt.

"Mit der Feststellung von Nahles liegt nun Schwarz auf Weiß vor, dass Amateur-Sportler nicht vom Mindestlohn tangiert sind", betont Schweitzer. "Ich hoffe, dass weitere Vorbehalte gegen den Mindestlohn abgebaut werden können. Denn die seit dem 1. Januar geltende Lohnuntergrenze ist für Deutschland eine wichtige Errungenschaft. Fest steht aber auch, dass noch viele Menschen, Organisationen und Firmen offene Fragen bezüglich des Mindestlohns haben und Politik und Behörden mit Antworten helfen sollten."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 23. Februar 2015
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2015

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