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RHEINLAND-PFALZ/3618: SPD-Fraktion setzt auf freie Schulwahl (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 02.07.2015

SPD-Fraktion setzt auf freie Schulwahl - Elternwünsche interessieren CDU-Fraktion nicht


Beim gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern (Inklusion) setzt die SPD-geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion auf die freie Schulwahl der Eltern. "Das uneingeschränkte Wahlrecht über den Förderort des eigenen Kindes gilt für alle Eltern, natürlich auch für Väter und Mütter von Kindern mit Behinderung", betont die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Bettina Brück. "Denn auch diese Eltern haben die beste Expertise, über den Förderort für ihr Kind zu entscheiden.

"Für die CDU-Fraktion ist das freie Elternwahlrecht offenbar nur eine Worthülse", sagt Brück. "Sie will nicht, dass Eltern von Kindern mit Behinderung uneingeschränkt zwischen einer Regel und einer Förderschule wählen können. Die Opposition ist offenbar ganz gegen den gemeinsamen Unterricht und sucht permanent Begründungen, warum aus ihrer Sicht Inklusion in Rheinland-Pfalz nicht umfassend umgesetzt werden kann. Sie schürt Ängste, stellt Halb- und Unwahrheiten in den Raum wie zum Beispiel das Märchen vom Abschaffen der Förderschule. Diese Falschbehauptung versucht die CDU damit zu belegen, dass in diesem und dem nächsten Schuljahr vereinzelt einige wenige Förderschulen aufgelöst werden. Tatsache ist, dass dies jeweils auf Antrag des Schulträgers geschieht. Auflösungsgrund ist der allgemeine Trend sinkender Schülerzahlen; dieser geht naturgemäß nicht an den Förderschulen vorbei."

Die SPD-Abgeordnete betont: "Die CDU kolportiert skandalheischend, dass in mehr als 300 Klassen praktisch zu viele behinderte Kinder säßen, nach CDU-Lesart vier bis zwölf Jungen und Mädchen. Die Fakten sind aber: In Rheinland-Pfalz gibt es über 4000 Klassen in Schwerpunktschulen. Davon sind in 2300 Klassen gar keine Kinder mit Förderbedarf, in 1789 Klassen durchschnittlich zwei Kinder. Nur eine einzige Klasse hat zwölf Kinder mit Förderbedarf. Diese Klasse ist überdies bewusst von der Schule so eingeteilt worden - als Arbeitsweltklasse mit besonderem Konzept und besonderer Förderung. Die Organisation der Klassen in einer Schule ist Sache der Schule; kein Ministerium und keine Schulaufsicht schreibt das vor."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. Juli 2015
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juli 2015

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