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RHEINLAND-PFALZ/4331: Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit vor sozialen Einrichtungen (Bündnis 90/Die Grünen)


Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz vom 06.03.2017

Sicherheit zuerst: Kein Roll-back bei Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit vor sozialen Einrichtungen


Zur Ablehnung des Verkehrsausschusses und des Innenausschusses des Bundesrates, die im Herbst 2016 beschlossene, fortschrittliche Änderung der Straßenverkehrsordnung einzuführen, äußert sich Jutta Blatzheim-Roegler, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Rheinland-Pfalz:

"Ein Roll-back im Gesetzgebungsverfahren zu Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit vor sozialen Einrichtungen ist nicht zu verantworten. Hier gilt es den Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer zu verteidigen. Jedes verunglückte Kind, das der Raserei unbelehrbarer Verkehrsteilnehmer zum Opfer fällt, ist eines zu viel. Vor Schulen, Kitas, Altenheimen und anderen sozialen Einrichtungen muss daher ohne Wenn und Aber Tempo 30 gelten. Insbesondere, wenn solche Einrichtungen unmittelbar an mehrspurigen Straßen liegen."


Hintergrund:

Mit Modellprojekten und einer Verwaltungsvereinbarung zu Tempo 30 auf innerörtlichen Durchgangsstraßen hat Rheinland-Pfalz einen verkehrspolitischen Meilenstein gesetzt. Dieser wichtigen Maßnahme zu mehr Verkehrssicherheit und Lärmschutz hat die Verkehrsministerkonferenz im April 2016 Rechnung getragen und eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) befürwortet, damit Länder und Kommunen auf Durchgangsstraßen Tempo 30 ohne großen Aufwand vor Schulen, Krankenhäusern oder Altenheimen einführen können. Im Juni 2016 nahm das Kabinett die Änderung zustimmend zur Kenntnis, und im September 2016 gab der Bundesrat seine Zustimmung.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. März 2017
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 31-30, Fax: 06131 / 208 41-31
Internet: http://www.gruene-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2017

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