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RHEINLAND-PFALZ/4406: Mittelrheinbrücke - Gutachten Wissenschaftlicher Dienst (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 16.05.2017

Mittelrheinbrücke / Gutachten Wissenschaftlicher Dienst

Hans-Josef Bracht: Landesregierung hat alleinige Verantwortung und muss Raumordnungsverfahren jetzt zügig beginnen


Heute wurde ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages zur Zulässigkeit eines Raumordnungsverfahrens bei offener Trägerschaft veröffentlicht. Der CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Josef Bracht sieht sich durch die Ergebnisse dieses Gutachtens in der Auffassung bestätigt, dass das Land bei der Mittelrheinbrücke ein Raumordnungsverfahren ohne vorherige Festlegung des Baulastträgers beginnen kann. Damit stimmt der Wissenschaftliche Dienst auch einem entsprechenden Vorschlag des Präsidenten des Landesrechnungshofs zu. Bracht und der Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises, Dr. Marlon Bröhr, hatten in getrennten Schreiben an die zuständigen Minister, Dr. Volker Wissing und Roger Lewentz, für diese Lösung geworben. Bracht fordert die Landesregierung nun erneut auf, zügig das Raumordnungsverfahren zu beginnen:

"Nach diesen eindeutigen Ergebnissen ist klar: Das Land kann das Raumordnungsverfahren ohne vorherige Festlegung des Trägers des Projekts durchführen. Die Verantwortung liegt alleine bei der Landesregierung und den beiden zuständigen Ministern Volker Wissing und Roger Lewentz. Wenn es der Landesregierung mit der Mittelrheinbrücke ernst ist, muss sie das Raumordnungsverfahren nun zügig starten."

Minister Wissing, so Bracht, habe bisher widersprüchlich gehandelt und die Einleitung eines Raumordnungsverfahren durch das Land trotz eindeutiger Ergebnisse unabhängiger Gutachter pro Landesbrücke verweigert. Die Gründe hierfür sieht Bracht in sachwidrigen Vorfestlegungen im Koalitionsvertrag: Darin haben die Koalitionspartner nur die "Planung einer Mittelrheinbrücke als [...] kommunales Verkehrsobjekt" vereinbart. Die stehe allerdings, so der CDU-Landtagsabgeordnete, ausweislich der klaren Ergebnisse der Gutachten von Prof. Spannowsky und des unabhängigen Rechnungshofes pro Landesbrücke nicht mit den rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten im Einklang.

"Herr Wissing und Herr Lewentz ignorieren diese eindeutigen Rechtsgutachten, weil die Ampel-Koalitionäre mit einer Einstufung als kommunale Brücke etwas in ihren Koalitionsvertrag geschrieben haben, was gegen geltendes Recht verstößt. Dabei müsste auch der Landesregierung klar sein: Die Einstufung von Straßen richtet sich nach Recht und Gesetz und nicht nach dem politischen Willen der Koalitionspartner. Die Einstufung einer Straße hat also eigentlich gar nichts in einem Koalitionsvertrag verloren.

Dies wollen Herr Wissing und Herr Lewentz jetzt aber nicht eingestehen, da mit den grünen Brückengegnern offensichtlich keine rechtskonforme Realisierung der Brücke möglich ist. Den beiden Ministern geht es also ganz offensichtlich weniger um die Brücke als vielmehr um den Koalitionsfrieden. Sie lenken lieber weiter ab und suchen die Schuld bei anderen.

Ich fordere die Landesregierung auf, die Planungen für die Mittelrheinbrücke nach Recht und Gesetz zügig zu beginnen!"


Hintergrund:

Die jüngsten Gutachten haben für rechtliche Klarheit gesorgt: Der renommierte Jurist Prof. Spannowsky macht in seinem Rechtsgutachten deutlich, dass die Mittelrheinbrücke die "Verkehrsbedeutung einer Landesstraße erreichen wird" und "die Brücke nach den rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten nicht in die Straßenbaulast eines oder beider Landkreise fallen" darf. Nach Auffassung des unabhängigen Rechnungshofes sprechen "für eine Einstufung als Landesstraße gewichtige Gründe". Rechnungshofpräsident Klaus P. Behnke präzisierte die Einschätzung des unabhängigen Rechnungshofes dahingehend, dass "für eine kommunale Brücke [...] gar nichts" spreche. Und er ergänzte weiter: "Man kann es [Anmerkung: Die Einschätzung des Rechnungshofes] schon so verstehen, dass wir gesagt haben, es ist eine Landesstraße." (Zitate des Rechnungshofpräsidenten, Klaus P. Behnke, aus der DPA-Meldung "Rechnungshofpräsident hält Mittelrheinbrücke für Landesstraße" vom 16.02.2017).

Trotz dieser eindeutigen Ergebnisse hat sich Minister Volker Wissing bisher geweigert, das Raumordnungsverfahren in Trägerschaft des Landes durchzuführen.

Um die Mittelrheinbrücke rechtssicher zu realisieren, hatten Hans-Josef Bracht und Landrat Dr. Marlon Bröhr als Kompromiss für den Vorschlag des Rechnungshofpräsidenten Klaus P. Behnke geworben, wonach das Land das Raumordnungsverfahren ohne vorherige Festlegung des Trägers beginnen könne.

Der Wissenschaftliche Dienst des Landtages hat diese Möglichkeit in seinem Gutachten jetzt bestätigt.

Hinweis:
Das Schreiben von Hans-Josef Bracht (MdL) an die Minister Dr. Volker Wissing und Roger Lewentz vom 05.04.2017 finden Sie unter:
http://bit.ly/2qi88OS

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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. Mai 2017
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2017

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