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RHEINLAND-PFALZ/4510: Prüfungsrecht bei den Werkstätten für Behinderte (CDU)


Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 24.08.2017

Prüfungsrecht bei den Werkstätten für Behinderte

Dr. Adolf Weiland: Taktische Spielchen der Landesregierung schaden Werkstätten für behinderte Menschen


Zur Diskussion um die Prüfung der Ausgaben der Werkstätten für behinderte Menschen erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion und Vorsitzende der Rechnungsprüfungskommission des Landtags, Dr. Adolf Weiland:

"Es drängt sich der Eindruck eines bewusst angelegten Täuschungsmanövers auf, wenn die Sozialministerin nun auf dem Klageweg ein anlassloses Prüfungsrecht bei den Werkstätten für Behinderte durchsetzen will. Wenn die Landesregierung ein solches wirklich wollte, hätte sie es problemlos in der erst kürzlich vom Kabinett verabschiedeten entsprechenden Rechtsverordnung festschreiben können. Damit hätten sich die jetzt anhängigen Klagen erübrigt.

Offensichtlich soll dieses unwürdige Schauspiel von dem jahrelangen bewusst hingenommenen Kontroll- und Organisationsversagen der Landesregierung ablenken. Die SPD-Sozialminister Dreyer, Schweitzer und Bätzing-Lichtenthäler hatten Jahrzehnte Zeit, mit den Trägern der Werkstätten einen Rahmenvertrag über Leistungen, Vergütungen und Prüfung zu schließen und eine Rechtsverordnung zu erlassen. Das haben sie versäumt.

Dieses Versagen hat zu der Situation geführt, dass die Werkstätten für Behinderte nun im Mittelpunkt einer Diskussion stehen, die sie nicht verschuldet haben. Die Landesregierung hat jahrelang hunderte Millionen Euro Steuergelder ausgezahlt, ohne dass die Verwendung der Mittel überprüft wurde. Das ist ohne Beispiel. Es ist eine pure Selbstverständlichkeit, dass Zuwendungsempfänger über die Verwendung der ihnen gewährten Steuergelder Rechenschaft abzulegen haben.

Wie in allen Bereichen gilt das auch hier. Angesichts des jahrelangen Kontrollversagens der Landesregierung und nach dem damit einhergehenden anhaltenden Vertrauensverlust ist es umso mehr dringend geboten, den Rechnungshof als trägerferne, neutrale Einrichtung mit entsprechenden Prüfungsrechten auszustatten. Der hierzu fraktionsübergreifend einstimmig gefasste Beschluss der Rechnungsprüfungskommission mit entsprechendem Formulierungsvorschlag muss nur noch umgesetzt werden. Nur so kann verloren gegangenes Vertrauen wieder hergestellt werden."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. August 2017
CDU Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Tel: 0 61 31 - 208 - 3309, Fax: 0 61 31 - 208 - 4309
Internet: www.cdu-fraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. August 2017

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