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RHEINLAND-PFALZ/4899: Landtag verabschiedet neue Regeln für den Strafvollzug (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz vom 23.08.2018

Landtag verabschiedet neue Regeln für den Strafvollzug

Praktische Erleichterungen und Rechtssicherheit für Vollzugsbeamte


In seiner heutigen Sitzung hat der Landtag einstimmig einen Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung der Landesvollzugsgesetze sowie einen ergänzenden Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Hierzu erklärt Jörg Denninghoff, strafvollzugspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

"Rheinland-Pfalz verfügt über moderne Vollzugsgesetze, die mit der heute durch den Landtag beschlossenen Gesetzesnovelle an Entwicklungen und Rückmeldungen aus der Praxis angepasst werden. Die neuen Regelungen bedeuten für die Beamtinnen und Beamten im Strafvollzug eine spürbare Erleichterung. Künftig wird etwa bei kurzen Freiheitsstrafen, zum Beispiel Ersatzfreiheitstrafen, kein arbeitsaufwendiges Diagnoseverfahren mehr notwendig sein. Neuerungen stehen zudem im Bereich des offenen Vollzugs an: Mit einer gesetzlichen Klarstellung erhalten Vollzugsbeamte, die über eine Verlegung in den offenen Vollzug zu entscheiden haben, nun Rechtssicherheit."

Denninghoff weiter: "Mit einem Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf der Landesregierung setzen die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zudem das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Fixierung von Gefangenen um. Im Sinne aller Beteiligten wird somit verhindert, dass eine unsichere Übergangsphase zwischen Gerichtsentscheidung und Gesetzesnovelle entsteht. Für solche Fälle, in denen im Strafvollzug eine Fixierung von Gefangenen aus Eigen- oder Fremdschutz notwendig wird, liegt nun eine ausdifferenzierte Regelung vor, bei der Abläufe und Verantwortlichkeiten klar und verfassungskonform geregelt sind. Damit erhalten Vollzugsbeamtinnen und -beamte in diesen schwierigen Situationen Rechts- und Handlungssicherheit. Es ist daher genau richtig, dass die Fraktionen im noch laufenden Gesetzgebungsverfahren diese wichtige Anpassung zeitnah ermöglicht haben."


Zum Hintergrund:

Mit dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hat der Landtag Änderungen an den folgenden Gesetzen vorgenommen: Landesjustizvollzugsgesetz, Landessicherungsverwahrungsvollzugsgesetz, Landesjugendarrestvollzugsgesetz, Maßregelvollzugsgesetz, Landesgesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes sowie dem Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 23. August 2018
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz
Telefon: 06131 / 208 3218, Fax: 06131 / 208 4217
Internet: www.spdfraktion-rlp.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. August 2018

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