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SCHLESWIG-HOLSTEIN/1940: Sicherungsverwahrung in Kooperation mit Hamburg auf neuem Fundament (Landtag)


Der Landtag Schleswig-Holstein
Parlamentszeitung Nr. 02 - Februar 2013

Aus dem Plenum Sicherungsverwahrung in Kooperation mit Hamburg auf neuem Fundament
Auf Neubau in Lübeck wird verzichtet



Die Landesregierung hat ihren Entwurf des Gesetzes über die Sicherungsverwahrung dem Landtag vorgelegt und ist damit grundsätzlich auf fraktionsübergreifende Zustimmung gestoßen. Zentraler Punkt: Ab Juni sollen bis zu elf schleswig-holsteinische Sicherungsverwahrte in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hamburg-Fuhlsbüttel untergebracht werden. Der Senat der Hansestadt hat die länderübergreifende Ko­ operation bereits gebilligt. Anfang Februar wurde ein entsprechender Staatsvertrag unterzeichnet. Schleswig-Holstein bleibt so ein rund sieben Millionen Euro teurer Neubau in Lübeck erspart.


Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011, die besondere Regelungen für die Unterbringung der Sicherungsverwahrten benennt (siehe Kasten). Einen besonderen Fokus legt der schleswig-holsteinische Gesetzentwurf nach Darstellung von Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) auf das Behandlungsangebot. Ziel des beabsichtigten Ausbaus der Therapie- und Qualifizierungsmaßnahmen sei es, so die Ministerin, "die Gefährlichkeit der Untergebrachten schnellstmöglich und nachhaltig" so weit zu reduzieren, dass eine Sicherungsverwahrung nicht mehr erforderlich ist und keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit besteht.

In der JVA Lübeck werden Plätze in der Sozialtherapie und für die Entlassungsvorbereitung sowie für Sicherungsverwahrte geschaffen, die wegen ihrer Gefährlichkeit in Einzelhaft bleiben müssen, kündigte Spoorendonk an. So soll schon im Strafvollzug mit Therapien versucht werden, eine Sicherungsverwahrung zu vermeiden. Hierfür sollen auch neue Fachkräfte eingestellt werden.

Für die Unterbringung seiner Sicherungsverwahrten in Hamburg zahlt Schleswig-Holstein jährlich rund eine Million Euro. Für 2013 sind 585.500 Euro im Haushalt veranschlagt, da die Betroffenen erst nach der Ratifizierung des Staatsvertrags ab Sommer nach Fuhlsbüttel verlegt werden sollen. Ab 2015 soll der Tageshaft-Kostensatz alle zwei Jahre überprüft und neu festgelegt werden. Pro Tag fallen für einen Sicherheitsverwahrten rund 250 Euro an - gegenüber 150 Euro für einen Strafgefangenen, heißt es aus Hamburger Justizkreisen.

Der Innen- und Rechtsausschuss berät den Gesetzentwurf weiter.

Weitere Redner: B. Ostmeier (CDU), T. Rother (SPD), B. Peters (Grüne), W. Kubicki (FDP), W. Dudda (Piraten), L. Harms (SSW) / (Drucksache 18/448)


Kasten
 
DIE VORGABEN DER KARLSRUHER RICHTER

Das Bundesverfassungsgericht, das die bisherigen Vorschriften über die Sicherungsverwahrung in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt hat, verlangt zum einen neue Richtlinien für die Unterbringung. Grundsätzlich sind Sicherungsverwahrte räumlich und organisatorisch vom Strafvollzug zu trennen. Das heißt zugleich, sie sollen größere Zimmer mit abgetrenntem Sanitärbereich, mehr Einkaufsmöglichkeiten, häufigere Besuchszeiten und die Möglichkeit der Selbstverpflegung bekommen. Zum anderen soll es nach den Vorgaben der Karlsruher Richter bundesweit umfangreichere Therapieangebote im Bereich der Sicherungsverwahrung geben.

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Quelle:
Der Landtag Schleswig-Holstein, Nr. 02 im Februar 2013, S. 11
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2013