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SCHLESWIG-HOLSTEIN/1969: Kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU-Bürger (Landtag)


Der Landtag Schleswig-Holstein
Parlamentszeitung Nr. 05 - Mai 2013

Aus dem Plenum
Breiter Zuspruch im Plenum: Kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU-Bürger<</p>

Ausländische Mitbürger sollen "nicht länger auf der Ersatzbank sitzen"



Alle in Deutschland dauerhaft lebenden Ausländer sollen das kommunale Wahlrecht erhalten. Denn, so Piraten, FDP und Regierungskoalition: Bei der Wahl in Kreisen und Gemeinden am 26. Mai können zwar auch Ausländer aus EU-Staaten ihre Stimme abgeben, Bürger sogenannter Dritt-Staaten außerhalb der EU jedoch nicht. Diese "Ausgrenzung von Bürgern ohne deutsche Staatsangehörigkeit" gehöre abgeschafft, sagte Angelika Beer (Piraten). Der Landtag rief Berlin auf, eine entsprechende Grundgesetzänderung auf den Weg zu bringen. Einzig die CDU trug diesen Beschluss nicht mit.


Die Unionsabgeordnete Astrid Damerow verwies auf den Grundsatz: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Damit sei "die Gesamtheit aller Staatsangehörigen" gemeint, jedoch nicht die gesamte Bevölkerung.

Das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene sei ein "wichtiger Baustein" zur Integration, erwiderte Innenminister Andreas Breitner (SPD). Serpil Midyatli (SPD) hob hervor, dass Menschen, die seit Jahrzehnten im Lande leben und hier geboren sind, "nicht länger auf der Ersatzbank sitzen" sollten: "Sie wollen auf den Platz." Die Staatsbürgerschaft dürfe nicht Voraussetzung sein für politische Teilhabe, erklärte die Fraktionschefin der Grünen, Eka von Kalben. Und Lars Harms (SSW) forderte: "Die absurde Unterscheidung nach dem Pass muss aufhören." Es sollte "keine Rolle spielen, ob ein Husumer nun einen norwegischen oder schwedischen Pass hat".

Gemeinsam mit FDP und Piraten will die Koalition zudem das Landtags-Wahlrecht für alle EU-Bürger erreichen. Auch hierfür müsste das Grundgesetz geändert werden. Die Bundesländer gehörten ebenfalls zum "regionalen Umfeld", so Ekkehard Klug (FDP). Er verwies auf eine Empfehlung des Brüsseler Ausschusses der Regionen, der die Ausweitung des regionalen Wahlrechts in allen EU-Ländern angeregt hatte. Hier müsse aber die "Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit" intensiv geprüft werden, sagte Innenminister Breitner. Denn ein deutscher Landtag sei aufgrund seiner weit reichenden Gesetzgebungsbefugnisse mit Provinzversammlungen in vielen anderen Ländern nicht vergleichbar.

Bereits 1990 hatte Schleswig-Holstein als erstes Bundesland das Kommunal-Wahlrecht für EG-Ausländer beschlossen. Damals kassierte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz jedoch wieder ein, mit dem Verweis darauf, dass das Volk im Sinne des Grundgesetzes auf allen staatlichen Ebenen allein aus deutschen Staatsangehörigen bestehe. 1993 wurde dann aber mit dem Maastrichter Vertrag die gemeinsame EU-Bürgerschaft eingeführt - mit dem kommunalen Wahlrecht für alle Unionsbürger.

(Drs. 18/729neu, /737neu, /748)

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Quelle:
Der Landtag Schleswig-Holstein, Nr. 05 im Mai 2013, S. 3
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2013