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SCHLESWIG-HOLSTEIN/1970: Auch 16-Jährige dürfen jetzt bei Landtagswahlen mitstimmen (Landtag)


Der Landtag Schleswig-Holstein
Parlamentszeitung Nr. 05 - Mai 2013

Aus dem Plenum
Auch 16-Jährige dürfen jetzt bei Landtagswahlen mitstimmen



Künftig dürfen auch 16- und 17-Jährige bei Landtagswahlen ihr Kreuz machen. Mit breiter Mehrheit votierte das Plenum für die von den Piraten initiierte und von den Koalitionsfraktionen mitgetragene Änderung des Landeswahlgesetzes. Das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit selbst in den Landtag gewählt zu werden, wird den Heranwachsenden allerdings nicht eingeräumt.


Union und FDP trugen den ohne Aussprache gefassten Beschluss nicht mit. In der Ersten Lesung hatten Redner der Oppositionsfraktionen unter anderem argumentiert, dass junge Menschen erst mit dem 18. Geburtstag voll geschäftsfähig seien und erst dann die volle Verantwortung für ihr eigenes Tun übernehmen könnten. SPD, Grüne, SSW und Piraten vertraten dagegen die Auffassung, die Herabsenkung des Wahlalters fördere "die Identifikation der Jugendlichen mit der Demokratie". Auch in Brandenburg, Hamburg und Bremen können 16- und 17-Jährige das Landesparlament mitwählen. In Schleswig-Holstein galt dies bisher nur bei Kommunalwahlen. Im Jahr 2017 ist turnusgemäß die nächste Landtagswahl. (Drs. 18/101, /721) - 1. Lesung: Landtagszeitung 07/2012

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Quelle:
Der Landtag Schleswig-Holstein, Nr. 05 im Mai 2013, S. 3
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2013