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SCHLESWIG-HOLSTEIN/1997: KiTas - Gebührenbefreiung (Landtag)


Der Landtag Schleswig-Holstein
Parlamentszeitung Nr. 06 - Juni 2013

Aus dem Plenum
KiTas: Gebührenbefreiung



Hartz-IV-Empfänger und Bezieher von Sozialhilfe müssen in Schleswig-Holstein ab August landesweit keine Kindertagesstätten-Gebühren mehr zahlen. Dies beschloss der Landtag mit den Stimmen der rot-grün-blauen Koalition.


Die CDU stimmte gegen das Gesetz, FDP und Piraten enthielten sich, weil die Höhe und die Übernahme der Kosten durch das Land nicht geklärt seien. Die kreisfreien Städte und die meisten Kreise haben einkommensschwache Familien bereits von KiTa-Gebühren freigestellt, jetzt müssen es alle Kommunen tun. Perspektivisch gesehen solle der KiTa-Besuch generell gebührenfrei werden, sagte Sozialministerin Kristin Alheit (SPD). Das Land könne es sich weder wirtschaftlich noch sozial leisten, Kinder von früher Bildung auszugrenzen.

Weitere Hauptredner: H. Franzen (CDU), A. Erdmann (Grüne), A. Klahn (FDP), W. Dudda (Piraten), F. Meyer (SSW) (Drs. 18/763, /763)

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Quelle:
Der Landtag Schleswig-Holstein, Nr. 06 im Juni 2013, S. 6
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. August 2013