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SCHLESWIG-HOLSTEIN/2084: Online-"Petitionen" gehen oft am Parlament vorbei (Landtag)


Der Landtag - Nr. 04 / Dezember 2014
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein

Online-"Petitionen" gehen oft am Parlament vorbei


Ob es um einen Zebrastreifen am Kindergarten geht oder um eine Beschwerde gegen Fluglärm: Wer ein Anliegen hat und Unterstützer sucht, der trifft bei einer Online-Petition im Internet schnell auf Gleichgesinnte. Aber: Die Parlamente werden auf diesem Wege oft nicht erreicht.


Darauf haben die Vorsitzenden der Petitionsausschüsse aus dem Bundestag und den deutschen Landtagen bei ihrem Treffen in Bremen Ende September hingewiesen. "Nicht überall, wo das Wort 'Petition' draufsteht, ist auch wirklich das drin, was der Bürger erwartet", erläutert der Vorsitzende des schleswig-holsteinischen Ausschusses, Uli König. Internet-Plattformen wie openPetition.de oder change.org können zwar in kurzer Zeit Tausende von Unterschriften zusammenbringen. Die Abgeordneten, die den direkten Draht zu Regierung und Verwaltung haben, erfahren davon häufig nichts. Sie können aber nur im Sinne der Bürger aktiv werden, wenn sie auch davon wissen.

Bei dem Treffen wurde auch kritisiert, dass die privaten Plattformen den Begriff "Petition" für sich beanspruchen - zugleich aber die Nutzer im Unklaren lassen, dass es gar nicht um eine "echte" Petition geht, wie sie das Grundgesetz beschreibt. Dort heißt es in Artikel 17 unter der Überschrift "Petitionsrecht": "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."

Die Vertreter von Bund und Ländern raten Bürgern mit einem Anliegen, den klassischen Weg über die Parlamente einzuschlagen. Hier werden alle Eingaben gleichrangig bearbeitet, wie der Kieler Ausschussvorsitzende König betont. Bei der Frage, ob eine Petition behandelt wird, mache es keinen Unterschied, ob 20.000 Bürger oder nur ein einziger das Anliegen unterstützen. Die Abgeordneten nehmen jeden Fall unter die Lupe, sprechen mit den betroffenen Behörden und formulieren eine Antwort an den Petenten, unterstreicht König. Und: Auch Bürger, die nicht im weltweiten Netz unterwegs sind, finden Gehör. Die meisten Eingaben beim Kieler Petitionsausschuss treffen nach wie vor in schriftlicher Form ein.

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Quelle:
Der Landtag, Nr. 04 / Dezember 2014, S. 23
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Referat für Öffentlichkeitsarbeit, L143,
Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Tobias Rischer (verantwortlich)
Telefon: 0431/988 1120
E-Mail: tobias.rischer@landtag.ltsh.de
Internet: www.sh-landtag.de
 
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Februar 2015

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