Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE


SCHLESWIG-HOLSTEIN/2086: Urteile gegen Homosexuelle aufheben (Landtag)


Der Landtag - Nr. 04 / Dezember 2014
Die Parlamentszeitschrift für Schleswig-Holstein

Urteile gegen Homosexuelle aufheben


Der Landtag fordert, die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Männer in der Bundesrepublik aufzuarbeiten.


Bis 1994 stellte der Strafrechtsparagraf 175 sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Auf dieser Basis strengten die Justizbehörden rund 100.000 Ermittlungsverfahren gegen Homosexuelle an. 50.000 Männer wurden verurteilt, teils zu Gefängnisstrafen.

Die Verurteilung eines Homosexuellen sei ein "Verstoß gegen Menschenrechte" gewesen, auch wenn sie den geltenden Gesetzen entsprach. Das betonte Simone Lange (SPD). Sie bedauerte, dass der Bundestag zwar schon vor Jahren die verurteilten Homosexuellen während der Zeit des Nationalsozialismus rehabilitiert hat, die nach Kriegsende Verurteilten jedoch nicht. Das müsse jetzt nachgeholt werden, forderte Lange und bekam dafür viel Zustimmung. Die Landesregierung soll sich "weiterhin auf Bundesebene aktiv für eine Aufhebung der Urteile und eine zeitnahe Rehabilitation der betroffenen Menschen einsetzen", heißt es in einem Antrag der Nord-Ampel, der auch bei der Opposition auf Zuspruch stieß.

Die CDU hatte in einem eigenen Antrag bedauert, dass Homosexuelle in ihrer Menschenwürde beeinträchtigt wurden. Am Ende beschloss der Landtag das Papier der Koalition mit den Stimmen von Rot, Grün, Blau, Liberalen und Piraten.

(Drucksachen 18/2329, /2560)

*

Quelle:
Der Landtag, Nr. 04 / Dezember 2014, S. 28
Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers:
Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Referat für Öffentlichkeitsarbeit, L143,
Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Tobias Rischer (verantwortlich)
Telefon: 0431/988 1120
E-Mail: tobias.rischer@landtag.ltsh.de
Internet: www.sh-landtag.de
 
Abonnement und Versand sind kostenfrei.


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Februar 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang