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BILDUNG/899: Kooperationsverbot verhindert Chancengleichheit


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 12. März 2012

AG Bildung und Forschung

Kooperationsverbot verhindert Chancengleichheit


Zur heutigen Veröffentlichung der Ergebnisse der Bildungsstudie der Bertelsmann-Stiftung erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Ernst Dieter Rossmann:

Das deutsche Bildungssystem ist ungerecht und nimmt vielen jungen Menschen Bildungs- und damit Lebenschancen. Das ist im Kern das Ergebnis der Bertelsmann-Studie, die die Bildungspolitik in Bund und Ländern aufrütteln muß. Ohne Chancengleichheit in der Bildung kann keine Gesellschaft sozial gerecht sein. Deshalb braucht Deutschland mehr Lehrerinnen und Lehrer, mehr verläßliche Ganztagsangebote, mehr frühkindliche Bildung und moderne und besser ausgestattete Schulen. Was Deutschland aber bekommt sind immer mehr Schulformen und mehr Schulbürokratie, wie zuletzt bei der Debatte zum deutschen Qualifikationsrahmen oder zur Vergleichbarkeit beim Abitur. Eine echte individuelle Förderung braucht natürlich zusätzliche Mittel, und genau hier sind dem Bund wegen des Kooperationsverbots in der Verfassung die Hände gebunden. Ohne dessen Überwindung werden wir aber keine Fortschritte zu mehr Chancengleichheit erreichen.

Die soziale Selektivität ist ungebrochen hoch und Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen eher Wunschdenken. Gleiche Bildungschancen sind aber die Gerechtigkeitsfrage im 21. Jahrhundert. Daher muß für die SPD mehr individuelle Förderung in leistungsfähigen und personell gut ausgestatteten öffentlichen Bildungseinrichtungen ein Teil der Antwort sein. Wir brauchen ein Umdenken in Deutschland, damit in der Bildungspolitik nicht mehr der kleinste gemeinsame Nenner zum Maßstab wird, sondern Lösungen für die tatsächlichen Herausforderungen gefunden werden.

Die aktuelle Studie legt zudem offen, wie ungenügend und im Grunde bürokratisch die Strategie der Bundesregierung und vieler unionsregierter Länder ist, sich bei der Grundgesetzänderung allein auf die stärkere Förderung von Hochschulforschung konzentrieren zu wollen. Eine Verfassungsreform, die Kitas und Schulen weiterhin ins Abseits stellt und nur deutsche "Harvards" im Auge hat, wäre aber falsch und ein Schlag ins Gesicht für die Kinder und Jugendlichen und deren Eltern, die sich jeden Tag um bessere Bildungschancen mühen müssen. Die SPD steht für eine solche Feigenblatt-Verfassungsänderung nicht zur Verfügung. Das Kooperationsverbot muß für alle Bildungsbereiche fallen.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 283 vom 12. März 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2012