Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → SPD


ARBEIT/1138: Mehr Qualität in der Vergabe



Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 20. Januar 2016

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

Mehr Qualität in der Vergabe

Katja Mast, Sprecherin für Arbeit und Soziales;

Matthias Bartke, zuständiger Berichterstatter:

In der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts wurde das Verordnungspaket zum Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen. Im Rahmen der parlamentarischen Beratung des Gesetzes hatten sich die Koalitionsfraktionen auf einen Parlamentsvorbehalt geeinigt. Aus sozialdemokratischer Sicht sind die neuen Regelungen zu Arbeitsmarktdienstleistungen ein großer Erfolg.

"Bereits das im Dezember 2015 verabschiedete Vergaberechtsmodernisierungsgesetz hatte für die Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen deutliche Verbesserungen bewirkt. So sind beispielsweise die Verfahrensarten für soziale und andere besondere Dienstleistungen nun frei wählbar. Den Besonderheiten dieser Dienstleistungen kann damit endlich Rechnung getragen werden.

Die neue Verordnung begleitet das Gesetz mit ergänzenden Verfahrensregeln, die insbesondere der Qualität eine größere Bedeutung zumessen. Dies war für die SPD-Bundestagsfraktion seit Beginn der Beratungen vor einem Jahr von höchster Priorität. Zukünftig können der Erfolg und die Qualität bereits erbrachter Leistungen bzw. des Personals berücksichtigt werden. Dabei wird die Gewichtung der Qualität nicht mehr auf 25 Prozent begrenzt sein, sondern je nach Dienstleistung Eingang in die Bewertung finden.

Wer billig zahlt, zahlt doppelt. Aus diesem Grund hat die SPD-Bundestagsfraktion mit Nachdruck konkrete Qualitätskriterien gefordert und damit Erfolg gehabt. Die Verordnung stellt nun klar, dass über die Integrationsquoten hinaus auch Abbruchquoten, Bildungsabschlüsse und die Zufriedenheit des Auftraggebers mit der Leistungserbringung in die Bewertung einfließen können.

Durch die Verordnung wird außerdem die Dauer von Rahmenvereinbarungen auf bis zu sechs Jahre ausgedehnt. Damit schaffen wir mehr Planungssicherheit für die Träger, die bisher oft auf Basis von 1-Jahresverträgen gearbeitet haben.

Die Ziele, die durch die neue Verordnung umgesetzt werden sollten, sind damit aus arbeitsmarktpolitischer Sicht der SPD-Bundestagsfraktion erreicht."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 34 vom 20. Januar 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Januar 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang