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ARBEIT/1140: Mit dem Bundesteilhabegesetz den inklusiven Arbeitsmarkt fördern



Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 15. Februar 2016

Arbeitsgruppe: Beauftragte/r für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mit dem Bundesteilhabegesetz den inklusiven Arbeitsmarkt fördern

Kerstin Tack, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen:

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich heute in einer öffentlichen Anhörung mit der Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen befasst. Mit dem Bundesteilhabegesetz, das zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll, will die SPD-Bundestagsfraktion die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt verbessern.

"Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderungen ist etwa doppelt so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote. Zugleich nimmt die Zahl der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen außerhalb des ersten Arbeitsmarktes seit Jahren zu.

Der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt spielt jedoch eine wichtige Rolle für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an unserer Gesellschaft. Mit dem Bundesteilhabegesetz wollen wir darum flexiblere Übergänge zwischen den Werkstätten und dem allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt dabei große Hoffnungen auf das geplante Budget für Arbeit, mit dem Assistenzleistungen der Arbeitnehmer und Lohnkostenzuschüsse an die Arbeitgeber bedarfsorientiert und dauerhaft finanziert werden sollen.

Ein inklusiver Arbeitsmarkt braucht allerdings auch einen Bewusstseinswandel und Mut bei den Arbeitgebern, denn Inklusion findet vor Ort im Betrieb statt. Die Erfahrungen des Beratungsprojekts "Wirtschaft inklusiv" zeigen, wie wichtig ein zentraler Ansprechpartner ist, der sensibilisiert, berät und immer wieder aufzeigt, welche individuellen Lösungen möglich sind.

Auch die Schwerbehindertenvertretungen der Unternehmen tragen maßgeblich zur erfolgreichen Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bei. Die heutige Anhörung bestärkt uns darin, dass sie bessere Ressourcen und stärkere Rechte benötigen, um ihre Beteiligungsmöglichkeiten wirksam ausschöpfen zu können. Dafür werden wir uns bei der Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes weiter einsetzen."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 89 vom 15. Februar 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2016

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