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FINANZEN/1582: Klare und verbindliche Regelungen für die Finanztransaktionssteuer


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 19. Februar 2014

Arbeitsgruppe: Finanzen

Klare und verbindliche Regelungen für die Finanztransaktionssteuer



Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Carsten Sieling, Berichterstatter:

Die Beratungen über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit in der EU treten in die entscheidende Phase. Jetzt müssen die grundlegenden Weichenstellungen vorgenommen werden. Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble öffentlich ins Spiel gebrachte schrittweise Einführung der Finanztransaktionssteuer ist nur auf Basis einer verbindlichen Stufenabfolge akzeptabel.

"Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble öffentlich ins Spiel gebrachte schrittweise Einführung der Finanztransaktionssteuer ist nur auf Basis einer verbindlichen Stufenabfolge akzeptabel. Außerdem müssen die Besteuerungsprinzipien Ausweichreaktionen wirksam eindämmen.

Die Beratungen über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit in der EU treten in die entscheidende Phase. Es müssen jetzt die grundlegenden Weichenstellungen vorgenommen werden.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat die Möglichkeit eines Stufenprozesses ins Spiel gebracht. Um eine zügige Einführung der Finanztransaktionssteuer zu erreichen, kann ein solcher Stufenprozess sinnvoll sein - muss aber nicht. Beginnend mit einer Besteuerung des Handels von Aktien und bestimmter Derivate könnten in weiteren Schritten Anleihen, sämtliche Derivate und strukturierte Finanzprodukte in die Besteuerung einbezogen werden. Es kommt dabei vor allem darauf an, dass die einzelnen Stufen klar und verbindlich festgelegt werden.

Wichtig ist außerdem, dass die Besteuerungsprinzipen der Finanztransaktionssteuer Ausweichreaktionen effektiv eindämmen. Dies kann am besten durch eine Kombination des Ansässigkeits- und des Ausgabeprinzips umgesetzt werden. In diesem Fall unterliegen alle Transaktionen von Personen der Besteuerung, die in den beteiligten Mitgliedstaaten ansässig sind.

Zusätzlich werden auch noch alle Transaktionen mit Wertpapieren, die von Emittenten aus den beteiligten Mitgliedstaaten ausgegeben wurden, einbezogen. Ein Stufenplan bietet die Möglichkeit zum vorsichtigen Einstieg in die Finanztransaktionssteuer, er darf aber kein Alibi werden entlang schlechter Verhandlungsergebnisse in Europa und starker Lobbyverbände auf die wichtigsten Teile der Finanztransaktionssteuer auf Dauer zu verzichten."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 60 vom 19. Februar 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2014