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FINANZEN/1591: Kalte Progression - Ausgleich darf nicht durch kurzfristige Steuereinnahmen finanziert werden


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 28. April 2014

Arbeitsgruppe: Finanzen

Ausgleich der Kalten Progression darf nicht durch kurzfristige Steuereinnahmen finanziert werden



Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:

Konjunkturell bedingte und deshalb kurzfristige Steuermehreinnahmen sind keine ausreichende Basis für strukturelle Korrekturen des Einkommensteuertarifs. Maßnahmen zur Kompensation der kalten Progression müssen solide und damit dauerhaft finanziert sein.

"Bundesfinanzminister Schäuble sollte sich nicht zu kurzfristigem Handeln bei der 'Bekämpfung der Kalten Progression' drängen lassen. Ebenso dürfen langfristige Korrekturen in der Einkommensteuer nicht für parteitaktische Zwecke als Wahlgeschenk missbraucht werden.

Jenseits der politischen Rhetorik besteht Einigkeit, dass die Effekte der Kalten Progression grundsätzlich kompensiert werden müssen. In der Vergangenheit wurde dies immer wieder durch gezielte Tarifkorrekturen umgesetzt - bis 2010 sogar bürgerfreundlich im Voraus.

Bei der gegenwärtig sehr niedrigen Inflationsrate ist es fraglich, ob eine weitere Kompensation kurzfristig geboten ist. Eine Tarifentlastung bei der Einkommensteuer muss mit dem Schuldenabbau, der Finanzierung von Erhaltungs- und Zukunftsinvestitionen und auch bestimmten Subventionen abgewogen werden. Dabei geht es um eine langfristige strukturelle Antwort auf die Wirkungen der kalten Progression - kurzfristig konjunkturell bedingte Steuereinnahmen sind jedenfalls keine ausreichende Basis für strukturelle Korrekturen des Einkommensteuertarifs.

Maßnahmen zur Kompensation der kalten Progression müssen in jedem Fall solide und damit dauerhaft finanziert sein."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 226 vom 28. April 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2014