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FINANZEN/1844: Steuergestaltung durch Kreditkarten beenden


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 10. April 2019

Arbeitsgruppe: Haushalt

Steuergestaltung durch Kreditkarten beenden


Martin Gerster, Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im
Rechnungsprüfungsausschuss:

Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass immer mehr Arbeitgeber ihren leitenden Arbeitnehmern anstelle von Sonderzahlungen Prepaid-Kreditkarten überlassen und mit hohen Beträgen aufladen. Dadurch müssen lediglich 30 Prozent durch den Arbeitgeber pauschal - statt des sonst meist einschlägigen Spitzensteuersatzes von 45 Prozent durch den Arbeitnehmer - als Einkommensteuer abgeführt werden. Höhere Nettozahlungen für Spitzenverdiener und geringere Steuereinnahmen sind die Folge.

"Diese offensichtlich ungerechte Steuergestaltung müssen wir beenden. Jeder normale Arbeitnehmer, der bei Tarifvertragsverhandlungen in den Genuss einer Sonderzahlung kommt, muss diesen regulär versteuern. Es kann nicht sein, dass die Besteuerung von Sonderzahlungen anders behandelt wird, nur weil sie in Form von Kreditkartenguthaben gewährt wird. Dies führt dazu, dass der Arbeitnehmer den zusätzlichen Arbeitslohn steuerfrei erhält. Bei einem Betrag von 10.000 Euro sind das - beim sonst meist einschlägigen Spitzensteuersatz - mindestens 4.500 Euro zusätzlich. Die SPD-Bundestagsfraktion ist dem Rechnungshof dankbar, dass er auf diesen Missstand aufmerksam gemacht hat. Während das früher CDU-geführte Finanzministerium diesen Missstand offensichtlich nicht abgestellt hat, hat das nunmehr SPD-geführte Finanzministerium angekündigt, die Regelung zu überprüfen und so zu mehr Steuergerechtigkeit zu kommen."

Copyright 2019 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. April 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. April 2019

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