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GESUNDHEIT/786: EU-Ministerrat verabschiedet neue Tabakrichtlinie - Schutz durch Abschreckung


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 14. März 2014

Arbeitsgruppe: Gesundheit

EU-Ministerrat verabschiedet neue Tabakrichtlinie - Schutz durch Abschreckung



Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin,
Burkhard Blienert, zuständiger Berichterstatter:

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die heutige Entscheidung des EU-Ministerrats zur Neuregelung der Tabakrichtlinie. Darin wird unter anderem geregelt, dass zwei Drittel der Zigarettenverpackung mit Warnhinweisen versehen werden müssen. Zudem werden Aromastoffe untersagt. Grundsätzlich besteht weiterhin Aufklärungsbedarf über die Gefahren des Rauchens.

"Aus gesundheitspolitischer Sicht ist dies eine wichtige und zielführende Entscheidung. Die Bürgerinnen und Bürger müssen über die Risiken des Tabakgenusses weiterhin aufgeklärt werden. Dass dies der richtige Weg ist, zeigen auch die Zahlen des kürzlich vorgelegten Suchtsurveys 2012, wonach die Zahl der Raucher seit 1980 einen rückläufigen Trend aufweist.

Diese Entwicklung ist vor allem Ergebnis einer umfangreichen Aufklärungspolitik. Trotzdem dürfen wir nicht nachlassen, die Bevölkerung über die Gefahren des Rauchens aufzuklären, um letztlich auch die Folgekosten im Gesundheitssystem einzudämmen. Wenn siebzehn Millionen Menschen in Deutschland rauchen und vier Millionen Menschen als süchtig gelten, gibt es noch viel zu tun.

Bereits am 26. Februar 2014 hatte das Europäische Parlament der Neuregelung der Tabakrichtlinie zugestimmt. Sie löst die aktuell zwölf Jahre alte Richtlinie ab. Die neue Richtlinie sieht unter anderem vor, dass zwei Drittel der Zigarettenverpackung mit Warnhinweisen beziehungsweise Schockbildern versehen werden müssen.

Aromastoffe werden fortan untersagt, da sie den Tabakkonsum nachweislich fördern. Eine Übergangslösung wurde für Mentholzigaretten getroffen, die erst im Jahr 2020 aus dem Handel genommen werden. Die Abgabe von E-Zigaretten wird ebenfalls reguliert. Danach bleiben nikotinhaltige Flüssigkeiten in E-Zigaretten - sogenannte Liquids - als Tabakprodukte frei verkäuflich, solange sie eine Nikotinkonzentration von 20 mg/ml nicht überschreiten. Darüber hinaus ist eine Abgabe nur als Medizinprodukt in Apotheken möglich.

Nach der heutigen Verabschiedung durch den Ministerrat haben die Mitgliedsländer nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 124 vom 14. März 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2014