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GESUNDHEIT/859: Im E-Health-Gesetz vorgesehener Medikationsplan kann Leben retten



Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 5. August 2015

Arbeitsgruppe: Gesundheit

Im E-Health-Gesetz vorgesehener Medikationsplan kann Leben retten

Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin;

Dirk Heidenblut, zuständiger Berichterstatter:

Neue Studienergebnisse, wonach Patienten von einem Medikationsplan profitieren, wenn er vollständig und aktuell ist, zeigen, dass wir mit dem im E-Health-Gesetz eingeführten Anspruch der Patientinnen und Patienten auf einen Medikationsplan unerwünschte Arzneimittelwirkungen verhindern und im Extremfall Leben retten können. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich deswegen dafür ein, das Gesetz deshalb ohne Verzögerung in Kraft treten lassen.

"Patientinnen und Patienten erhalten mit dem E-Health-Gesetz einen Anspruch auf einen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden. Gerade alte und multimorbide Patientinnen und Patienten nehmen häufig sogar sehr viel mehr verschiedene Arzneimittel ein. Um unerwünschte Wechselwirkungen, Unverträglichkeiten oder Doppelverordnungen zu vermeiden, muss der verordnende Arzt wissen, welche Medikamente bereits eingenommen werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion will keine Verzögerungen bei der Umsetzung des Gesetzes. Die technischen Möglichkeiten sind alle vorhanden. Der Medikationsplan wird zunächst in Papierform ausgehändigt. Angesichts des großen Nutzens für die Patientinnen und Patienten und der durch die Studie belegten Unkenntnis über den tatsächlichen Arzneimittelkonsum darf es keine Verzögerung geben. Die nötigen Regelungen zum Medikationsplan müssen in Kooperation aller Beteiligter getroffen werden. Das Gesetz wird dazu den nötigen Rahmen vorgeben."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 566 vom 5. August 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. August 2015

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