Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → SPD

INNEN/2540: Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar sollte kommissarisch im Amt bleiben


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 28. November 2013

Arbeitsgruppe: Inneres

Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar sollte kommissarisch im Amt bleiben



Gerold Reichenbach, Berichterstatter für den Datenschutz

Die SPD-Bundestagsfraktion dankt dem scheidenden Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar für seinen zehnjährigen Einsatz für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Er hat diese Position mit großem Sachverstand und als Streiter für Freiheits- und Bürgerrechte ausgefüllt. Da die Nachfolge bisher ungeklärt ist, sollte Bundesinnenminister Friedrich Peter Schaar bitten, solange geschäftsführend im Amt zu bleiben, bis seine Nachfolge geregelt ist. Es wäre ein wichtiges Signal, dass dem Datenschutz als zentralem Grund- und Bürgerrecht die richtige Bedeutung beigemessen wird.

"Die SPD-Bundestagsfraktion bedauert das Ausscheiden von Peter Schaar nach zwei engagierten und erfolgreichen Amtszeiten im Dezember 2013 als Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Er hat diese Position mit großem Sachverstand und als Streiter für Freiheits- und Bürgerrechte ausgefüllt.

Die Nachfolge von Peter Schaar ist noch nicht geregelt. Eine ähnliche Situation gab es bereits vor zehn Jahren bei Peter Schaars Vorgänger, Joachim Jacob, als dessen Nachfolger noch nicht feststand. Joachim Jacob wurde von dem damaligen Bundesinnenminister Otto Schily gebeten, kommissarisch im Amt zu bleiben, bis die Nachfolge geregelt ist. Auch Bundesinnenminister Friedrich sollte Peter Schaar bitten, solange geschäftsführend im Amt zu bleiben, bis seine Nachfolge geregelt ist. Es wäre ein wichtiges Signal, dass dem Datenschutz als zentralem Grund- und Bürgerrecht die richtige Bedeutung beigemessen wird.

Gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen Verhandlungen für einen starken europäischen Datenschutz, der wichtigen erforderlichen Aufklärungen des NSA-Skandals und der Frage, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, darf die gewichtige Stimme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nicht verstummen."

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 1086 vom 28. November 2013
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2013