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INNEN/2700: EU-Datenschutzreform - Kein Aufweichen der Datenschutzgrundprinzipien


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 5. März 2015

Arbeitsgruppe: Inneres

EU-Datenschutzreform: Kein Aufweichen der Datenschutzgrundprinzipien


Gerold Reichenbach, zuständige Berichterstatter:

Weitere Verhandlungen im JI-Rat zur Datenschutz-Grundverordnung stehen in der nächsten Kalenderwoche in Brüssel an. Datenschutzgrundprinzipien dürfen nicht aufgeweicht werden. Die SPD-Fraktion verweist dabei auch auf den Koalitionsvertrag.

"Wir erwarten, dass die Bundesregierung allen Versuchen im Rat entgegentritt, Grundprinzipien des Datenschutzes zu Lasten der Nutzer und Verbraucher aufzuweichen. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Grundsätze der Zweckbindung, der Datensparsamkeit und der Einwilligungsvorbehalt in der Verordnung gewahrt bleiben müssen. Die nun auf dem Tisch liegenden Änderungswünsche zu diesen in der Verordnung enthaltenen Grundsätzen widersprechen dem absolut. Die Unterstützung dieser Forderungen wäre nicht nur in völligem Gegensatz dazu, was die Koalition zur europäischen Datenschutzgrundverordnung vereinbart hat, sondern nähme auch das Scheitern der Verordnung in Kauf."

Copyright 2015 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 155 vom 5. März 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2015

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