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INNEN/2874: Integrationsgesetz - Kommunen begrüßen den Beschluss einer Wohnsitzauflage für Asylberechtigte


SPD-Pressemitteilung vom 25. Mai 2016

Kommunen begrüßen den Beschluss einer Wohnsitzauflage für Asylberechtigte im Rahmen des Integrationsgesetzes


Der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen Frank Baranowski begrüßt die Vorschläge für eine Wohnsitzauflage in dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Integrationsgesetz:

Diese neuen Regelungen können Kommunen nutzen, die sonst durch viele Asylberechtigte bei den Aufgaben der Integration überlastet wären. Nötig ist dafür aber auch eine rückwirkende Einbeziehung der heute noch im Verfahren befindlichen Personen. Zudem sind jetzt die Länder aufgefordert, die Regeln der Zuweisung zu Wohnsitzen zu konkretisieren.

Mit der Wohnsitzauflage wird ein Instrument geschaffen, das den Kommunen helfen kann, die Aufgaben der Integration der anerkannten Asylbewerber besser zu lösen. Das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Bund aufgefordert bleibt, die Länder und Kommunen bei den Kosten der Integration zu entlasten. Die Kommunen fordern den Bund auf, die Kosten der Unterkunft vollständig zu übernehmen. Dadurch werden die Kommunen schnell und treffsicher erreicht.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 118/16 vom 25. Mai 2016
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
Bürgerbüro, Willy-Brandt-Haus
Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin
Tel.: 030/25 991-300, Fax: 030/25 991-507
E-Mail: pressestelle@spd.de
Internet: www.spd.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Mai 2016

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