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INNEN/3040: Datenschutz und Meinungsfreiheit in Einklang bringen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 5. Dezember 2018

Arbeitsgruppen: Inneres, Digitale Agenda

Datenschutz und Meinungsfreiheit in Einklang bringen


Saskia Esken, stellvertretende digitalpolitische Sprecherin;
Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher:

Der Innenausschuss führt am kommenden Montag eine Anhörung zum Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz durch, mit dem das deutsche Recht an die Vorgaben der Datenschutzgrund-Grundverordnung angepasst wird. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht insbesondere Handlungsbedarf darin, Datenschutz und Meinungsfreiheit in Einklang zu bringen.

"Die Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet die Mitgliedsstaaten Regelungen zu schaffen, die das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit in Einklang bringen. Dieser Ausgestaltungsauftrag ist deswegen so relevant, weil dies in der digitalen Gesellschaft nicht nur journalistische oder künstlerische Tätigkeiten betrifft, sondern auch jedwede Äußerungen beispielsweise in sozialen Netzwerken und im Netz.

Die bisherige Rechtsprechung in Deutschland hat diesen Ausgleich durch differenzierte Entscheidungen im Einzelfall gewährleistet und sollte weiterhin als Maßstab gelten. Hierfür bedarf es aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion einer klaren Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu Zwecken der Meinungsäußerung, die eine Abwägung zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte eröffnet, ohne einem Grundrecht den grundsätzlichen Vorrang einzuräumen. Datenverarbeitung zur Ausübung der Meinungsfreiheit sollte zulässig sein, sofern nicht die Interessen und Grundrechte der betroffenen Personen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Neben der Schaffung einer Rechtsgrundlage ist zudem eine Anpassung der Betroffenenrechte sowie der übrigen datenschutzrechtlichen Nebenpflichten und behördlichen Kontrollmöglichkeiten der Kapitel zwei bis neun der Datenschutz-Grundverordnung notwendig, um eine mögliche Selbstbeschränkung bei der Ausübung der Meinungsfreiheit (chilling effect) zu verhindern.

Für den verfassten Journalismus haben die Bundesländer bereits Regelungen in ihrem Kompetenzbereich geschaffen. Doch mit Blick auf Meinungs- und Informationsfreiheit für den nicht verfassten Journalismus, Presse und Öffentlichkeitsarbeit und für jeden Einzelnen ist auch der Bund in der Pflicht.

Die SPD-Bundestagsfraktion erarbeitet derzeit einen Entwurf. Wir werden diese Fragestellung zu einem Schwerpunkt der Anhörung im Innenausschuss machen, um im Ergebnis eine ausgewogene und sachgerechte Lösung finden zu können, die sowohl dem Recht auf freie und ungehinderte Meinungsäußerung als auch dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung trägt."

Copyright 2018 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. Dezember 2018
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Dezember 2018

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