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INNEN/3080: Geschäftsordnungsausschuss stellt fest - Abwahl eines Ausschussvorsitzenden ist möglich


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 7. November 2019

Arbeitsgruppe: Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Geschäftsordnungsausschuss stellt fest: Abwahl eines
Ausschussvorsitzenden ist möglich


Matthias Bartke, Sprecher AG Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung:

Der Geschäftsordnungsausschuss hat in seiner heutigen Sitzung festgestellt, dass ein Ausschussvorsitzender abberufen werden kann. Dieses Recht ergibt sich aus der Geschäftsordnung des Bundestages.

"Die SPD-Fraktion bedauert zutiefst, dass sich der Geschäftsordnungsausschuss nach 70 Jahren parlamentarischer Geschichte heute erstmals mit dieser Frage befassen musste. Das Verhalten des Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz machte dies jedoch unumgänglich.

Die SPD-Fraktion ist entsetzt darüber, dass die AfD-Fraktion nicht selbst erkannt hat, dass ihr Ausschussvorsitzender das Ansehen des Parlamentes beschädigt hat und sie ihn nicht von sich aus zurückgezogen hat."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. November 2019
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E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2019

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