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MEDIEN/311: Bundesverwaltungsgericht stärkt Pressefreiheit - Ohrfeige für den Bundesinnenminister


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 20. Februar 2013

Arbeitsgruppen: Kultur und Medien, Inneres

Bundesverwaltungsgericht stärkt Pressefreiheit: Ohrfeige für den Bundesinnenminister



Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Auskunftsrecht für Medienvertreter erklären der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann und der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Michael Hartmann: Der Versuch des Bundesinnenministers Friedrich, die Auskunftsansprüche der Journalistinnen und Journalisten einzuschränken, ist gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung die Pressefreiheit in Deutschland gestärkt und dem Bundesinnenminister eine schallende Ohrfeige erteilt. Es gibt sehr wohl einen presserechtlichen Auskunftsanspruchs gegen Bundesbehörden, notfalls unmittelbar aus der Pressefreiheit des Grundgesetzes.

Die Bundesregierung musste erneut durch eine gerichtliche Entscheidung zur Einhaltung der verfassungsrechtlichen Grundsätze, hier zur Wahrung der Pressefreiheit, gezwungen werden.

Wir brauchen jetzt eine bundesgesetzliche Regelung. Die Journalistinnen und Journalisten müssen die gleichen Auskunftsrechte gegenüber dem Bund haben wie gegenüber den Ländern aufgrund der Landespressegesetze. Die SPD wird hierzu eine Initiative ergreifen.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 192 vom 20. Februar 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2013