Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 5. August 2013
Arbeitsgruppe: Kultur und Medien
Für einheitliche Anrechnung der Intendantenbezüge im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Zu den aktuell diskutierten Zusatzbezügen der Intendantinnen und Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erklärt der medienpolitische Sprecher und der SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann:
Grundsätzlich kann es sinnvoll sein, dass Intendanten aufgrund ihrer Funktion auch in Aufsichtsratsgremien vertreten sind. Das ist im Einzelfall zu entscheiden. Was die Vergütungen angeht, sollte es in Anlehnung an entsprechende Bestimmungen des öffentlichen Dienstes eine anteilige Anrechnung auf die Intendantenbezüge geben, fordert die SPD-Bundestagsfraktion. Das heißt, dass sich das Intendantengehalt entsprechend reduziert.
Sinnvoll wäre es zudem, wenn eine solche Praxis in allen Sendeanstalten gleichermaßen umgesetzt wird um unterschiedliche Handhabungen zu vermeiden. Schließlich brauchen wir insgesamt mehr Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, um die Akzeptanz in der Bevölkerung auch langfristig zu sichern.
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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 888 vom 5. August 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. August 2013