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MEDIEN/446: SatCab - Aufweichung des Territorialprinzips gefährdet Medienstandort und Filmkultur


SPD-Pressemitteilung vom 21. Juni 2017

Medien- und Netzpolitische Kommission: SatCab - Aufweichung des Territorialprinzips gefährdet Medienstandort und Filmkultur


Die Medien- und Netzpolitische Kommission des SPD-Parteivorstandes erklärt zur Diskussion in der Europäischen Union über die sogenannte SatCab-Verordnung und die damit verbundene Einschränkung des Territorialprinzips für Online-Dienste.

Der vorliegende Verordnungsvorschlag sieht vor, dass Sender für bestimmte ergänzende Online-Angebote (z.B. in Mediatheken) unter bestimmten Bedingungen nur Lizenzen für ihren Herkunftsstaat einholen müssen, um Online-Angebote europaweit zu verbreiten. Damit wird das Territorialprinzip eingeschränkt, wonach bisher für diese Produkte Lizenzen in jedem einzelnen EU-Staat erworben werden müssen, sofern der Rechteinhaber dies wünscht. Dies hat die Rechteinhaber gestärkt und bildet die Grundlage für die Finanzierung europäischer Kultur-, Film- und Fernsehgüter.

Wird das Territorialprinzip weiter aufgeweicht, bedroht dies die erforderlichen und verlässlichen Wertschöpfungsketten der Filmwirtschaft. Hochwertige und kulturell wertvolle Produktionen würden damit verdrängt und die kulturelle Vielfalt innerhalb der EU geriete in Gefahr.

Die Medien- und Netzpolitische Kommission plädiert für eine Überarbeitung insbesondere in Artikel 2 der Verordnung. Das Territorialprinzip muss gesichert werden und auch im Online-Bereich weiter uneingeschränkt gelten. Eine Verschärfung der Verordnung, wie sie durch die Ausweitung auf alle Online-Dienste und nicht nur jene mit Sendungsbezug zum Ausdruck kommt, lehnt die SPD ab. Auch eine zeitlich unbegrenzte öffentliche Zugänglichmachung verschärft die Probleme und schwächt Kreative und Produzenten von Kulturgütern.

In diesem Zusammenhang begrüßt die Medienkommission, dass im beratenden EU-Kulturausschuss derzeit einige wichtige Änderungen diskutiert werden. Insbesondere die Bekräftigung der Vertragsfreiheit ist eine notwendige Veränderung des EU-Kommissionsvorschlags. Allerdings ist weiter zu befürchten, dass sich gerade marktschwache Inhaltanbieter und Produzenten aufgrund des nach wie vor bestehenden Machtgefälles gegenüber den großen Sendern in den Verhandlungen nicht durchsetzen können. Mit der EU-weiten Ausstrahlungsfähigkeit durch das Herkunftslandprinzip werden die Möglichkeiten der Sender für einen Ausverkauf der Rechte gestärkt.

Die Medien- und Netzpolitische Kommission fordert die EU auf, im Interesse der europäischen Kulturlandschaft und des europäischen Medienstandorts am bewährten Territorialprinzip und damit an den bewährten Aushandlungsprozessen zwischen Rechteinhabern und Sendern festzuhalten. Solange nicht ein neues Marktregime innerhalb der EU etabliert ist, das die Rechte von Inhaltanbietern umfassend schützt und zugleich den Interessen der Verbraucherinnen und Verbrauchern entgegenkommt, würde eine Einschränkung des Territorialprinzips die Kulturvielfalt in der EU ausdünnen. Daher plädiert die Medien- und Netzpolitische Kommission für die kommenden Jahre dafür, die Diskussion um ein neues Verhandlungs- und Marktregime sensibel und unter Beteiligung aller Akteure zu führen.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 137/17 vom 21. Juni 2017
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
Bürgerbüro, Willy-Brandt-Haus
Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin
Tel.: 030/25 991-300, Fax: 030/25 991-507
E-Mail: pressestelle@spd.de
Internet: www.spd.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2017

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