Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → SPD

RECHT/446: Korruptionsbekämpfung muss im Strafgesetzbuch geregelt werden


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 16. Mai 2013

Arbeitsgruppe: Rechtspolitik

Korruptionsbekämpfung muss im Strafgesetzbuch geregelt werden



Anlässlich der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zu den Vorschlägen der Koalition und der SPD zum Thema Korruption im Gesundheitswesen erklärt der stellvertretende rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Edgar Franke:

Die Anträge der Koalition zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen sind halbherzig, handwerklich schlecht gemacht und sie sind vor allem verfassungswidrig.

In der Konsequenz würde in Zukunft in Fällen nachgewiesener Bestechung ein Krankenhausarzt nach dem Strafgesetzbuch verfolgt und bestraft werden, ein freiberuflicher Vertragsarzt nach dem Sozialgesetzbuch und ein Privatarzt würde gar nicht strafrechtlich belangt. Diese völlig unverständliche Ungleichbehandlung führt dazu, dass Privatpatienten, wie zum Beispiel Beamte zum Freiwild bei Bestechung und Bestechlichkeit würden.

Diese unsinnigen Folgen ihrer Gesetze sind der Koalition bekannt. Die Korruptionsbekämpfung muss im Strafgesetzbuch geregelt werden. Sie darf nicht im Sozialgesetzbuch versteckt werden. Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger hat aber aus Angst vor dem Zorn der freiberuflichen Wähler der FDP eine sinnvolle und notwendige Regelung im Strafgesetzbuch verhindert.

Gesundheitsminister Bahr hofft jetzt offenbar, dass SPD und Grüne mit ihrer Bundesratsmehrheit sein unsinniges Gesetz anhalten. Den Gefallen werden wir ihm gern tun.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

*

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 608 vom 16. Mai 2013
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Mai 2013