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RECHT/459: Nationale Anti-Folter-Stelle muss ihre Aufgabe erfüllen können


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 26. Juni 2013

Arbeitsgruppe: Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Nationale Anti-Folter-Stelle muss ihre Aufgabe erfüllen können



Zum heutigen Internationalen Tag der Folteropfer erklären der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Strässer und die zuständige Berichterstatterin Angelika Graf:

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den Beschluss der Justizministerkonferenz, die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter personell und finanziell besser auszustatten. Die Nationale Stelle überprüft und berät Haft- und Gewahrsamseinrichtungen und versucht auf diese Weise, Missständen, grausamer und unwürdiger Behandlung von Menschen oder gar Folter vorzubeugen.

Bundesweit fallen rund 13.000 Einrichtungen in die Zuständigkeit der Stelle. Für die Bewältigung dieser Sisyphos-Aufgabe stehen bislang fünf ehrenamtliche Mitarbeiter/innen und eine hauptamtliche Geschäftsstelle zur Verfügung. Der Bund stellt jährlich 100.000 Euro zur Verfügung, die Länder sind mit 200.000 Euro beteiligt. Nunmehr soll die Zahl der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen auf acht erhöht werden; die Aufstockung des finanziellen Beitrags wird noch verhandelt. Trotz der schwierigen Finanzsituation insbesondere der Länder fordert die SPD eine deutliche Beitragserhöhung.

Der nationale Präventionsmechanismus beruht auf einem Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention. Deutschland setzt sich weltweit dafür ein, dass möglichst viele Staaten das Zusatzprotokoll ratifizieren. 68 Staaten haben dies bereits getan. Bei der Ausgestaltung des Präventionsmechanismus sollte Deutschland beispielhaft vorangehen. Gegenwärtig ist dies nicht der Fall. Die SPD-Fraktion befürchtet, dass sich menschenrechtlich problematische Vertragsstaaten an der knappen hiesigen Ausstattung orientieren könnten. Ein schwacher nationaler Präventionsmechanismus geht zu Lasten jener Menschen, für die das Zusatzprotokoll geschaffen wurde.

In Deutschland gibt es keine Anzeichen von Folter. Dies hat die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter in ihrem Jahresbericht 2012 festgestellt. Durch die unangemeldeten Besuche konnten jedoch Missstände wie zum Beispiel nicht nötige Fixierungen oder fehlende Brandschutzmelder aufgedeckt werden. Unabhängige Kontrollinstanzen sind wichtig. Auch für Menschen in Pflegeheimen, die künftig in die Kontrollen mit einbezogen werden sollen, kann so der Schutz erhöht werden.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 775 vom 26. Juni 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2013