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RECHT/473: Abgeordnetenbestechung endlich strafbar


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 20. Februar 2014

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Abgeordnetenbestechung endlich strafbar



Burkhard Lischka, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher:

Gleich zu Beginn der Großen Koalition haben wir geschafft, was seit langem überfällig ist: die strafrechtliche Überarbeitung der Abgeordnetenbestechung. Dabei ist es uns gelungen, strafwürdiges korruptives Verhalten von und gegenüber Mandatsträgern zu erfassen und zugleich den Besonderheiten des politischen Prozesses Rechnung zu tragen.

"Eine Selbstverständlichkeit findet endlich Eingang ins Bundesgesetzblatt: Ein Abgeordneter, der sich kaufen lässt, wird bestraft.

Derzeit ist nur der Stimmenverkauf und -kauf bei Wahlen und Abstimmungen strafbar, der Kauf bzw. Verkauf anderer Verhaltensweisen während der Mandatsausübung ist nicht strafbewehrt. Das geltende Recht bleibt jedoch weit hinter den Vorgaben des UN-Übereinkommens gegen Korruption zurück, das wir vor mehr als zehn Jahren unterzeichnet haben. Da die Ratifizierung des Übereinkommens nur auf der Grundlage einer entsprechenden Strafrechtsverschärfung erfolgen kann, steht sie bis heute aus. Prominente Vertreter der Wirtschaft haben die Ratifizierung unter Hinweis auf das Ansehen Deutschlands in der Welt mehrfach angemahnt.

Die Überarbeitung der strafrechtlichen Regelung der Abgeordnetenbestechung ist daher auch ein positives Signal an die Wirtschaft: Die Ratifizierung kann nun endlich erfolgen."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 64 vom 20. Februar 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2014