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RECHT/480: Triumph für die Privatsphäre - EuGH formt das "Recht auf Vergessen" aus


SPD-Pressemitteilung vom 14. Mai 2014

Baumann-Hasske: Triumph für die Privatsphäre - EuGH formt das "Recht auf Vergessen" aus



Zum gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes über die Verpflichtung der Suchmaschine Google, bestimmte Daten und Hinweise aus ihren Registern zu löschen, erklärt Harald Baumann-Hasske, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen:

Das ist ein großer Tag für den Schutz der Privatsphäre, ein Durchbruch für die Wahrung individueller Freiheitsrechte auch gegenüber privaten Unternehmen! Der EuGH hat damit gezeigt, dass und wie er in der Lage ist, die verfassungsrechtlichen Prinzipien auch auf die technischen Möglichkeiten moderner Kommunikation anzuwenden. Er macht sich damit zum Wächter über Bürger- und Freiheitsrechte, die in der europäischen Union mit dem Inkrafttreten der Grundrechtecharta im Vertag von Lissabon uneingeschränkt gelten.

Nach verschiedenen Urteilen zu Bürgerrechten - zuletzt zur Vorratsdatenspeicherung - setzt der EuGH einen weiteren Meilenstein zugunsten der Grundrechte. Er stärkt damit die Privatsphäre und die Freiheitsrechte, diesmal gegenüber einem privaten Informationsmonopolisten. In einer Zeit großer Konflikte um Aufgaben, Funktionen und weitere Integration in der Europäischen Union ist dies ein deutlicher Nachweis dafür, wie wichtig die Institution EU ist. Sie bewahrt und stärkt die Rechte ihrer Bürgerinnen und Bürger, weit über Staatsgrenzen hinaus.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 172/14 vom 14. Mai 2014
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2014