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RECHT/543: Zulassung des Strafverfahrens im Fall Böhmermann ist eine Fehlentscheidung


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 13. April 2016

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Zulassung des Strafverfahrens im Fall Böhmermann ist eine Fehlentscheidung


Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher:

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat entschieden, die Strafverfolgung des Satirikers Jan Böhmermann wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes zuzulassen.

"Die Entscheidung der Kanzlerin ist eine Fehlentscheidung. Wenn wir in der Koalition mit der Kanzlerin der Meinung sind, dass der Straftatbestand der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter abgeschafft werden soll, dann kann die Kanzlerin doch nicht im gleichen Atemzug die Strafverfolgung wegen dieser doch als unnötig erkannten Vorschrift zulassen.

Der Straftatbestand der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter muss abgeschafft werden, zumal es keine nennenswerte Zahl von Verurteilungen hierzu gibt. Vor allem ist nicht ersichtlich, warum für ausländische Staatsoberhäupter ein höheres strafrechtliches Schutzniveau als für den Normalbürger gelten soll. Ob Böhmermann sich strafbar gemacht hat, wird die Justiz klären. Dass aber im Extremfall menschenrechtsverletzende Diktatoren höheren strafrechtlichen Schutz als Normalbürger genießen, ist nicht gerechtfertigt. Deshalb werden wir diese Vorschrift im Laufe der Legislaturperiode streichen. Damit hat die Gesetzesänderung keine Auswirkungen auf das Böhmermann-Ermittlungsverfahren, weil wir als Gesetzgeber nicht speziell für einen Beschuldigten Gesetze ändern können. Wir Rechtspolitiker in der Koalition haben uns zu einem ersten Gespräch zu dieser Thematik bereits für die nächste Sitzungswoche verabredet."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 220 vom 15. April 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. April 2016

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