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RECHT/544: Urteil zum Bundeskriminalamt stärkt die Grundrechte


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 20. April 2016

Urteil zu BKA stärkt die Grundrechte


Eva Högl, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das Bundeskriminalamt grundsätzlich Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus ergreifen darf. Allerdings genügt die derzeitige Ausgestaltung von Befugnissen in verschiedener Hinsicht den Anforderungen des Grundgesetzes nicht. Im Deutschen Bundestag haben wir nun Zeit, die beanstandeten Regelungen bis zum 30. Juni 2018 nachzubessern.

"Das heutige Urteil ist ausgewogen und stärkt die Grundrechte. Auch in Zeiten hoher terroristischer Bedrohung müssen der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Bestimmtheitsgebot beim Einsatz von Überwachungsmaßnahmen zur Abwehr von terroristischen Gefahren strikt beachtet werden. Die Beanstandung des Gerichts, den Vorschriften fehle es zum Teil an rechtsstaatlichen Absicherungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, nehmen wir sehr ernst. Teilweise gehen die Befugnisse des BKA, wie beispielsweise zur akustischen oder optischen Wohnraumüberwachung, zu weit. Der Gesetzgeber ist zu einer sorgfältigen Abwägung verpflichtet, die Grundrechte wahrt, Transparenz, Rechtsschutz und Kontrolle gewährleistet. Beim BKA-Gesetz müssen wir nun nachbessern. Die SPD-Bundestagsfraktion nimmt diesen Auftrag an und will das Urteil nun schnell umsetzen.

Das Urteil zeigt auch: Datenschutz ist notwendiger Grundrechtsschutz und zwingende Voraussetzung bei der Weiterleitung von Daten an ausländische Sicherheitsbehörden."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 225 vom 20. April 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. April 2016

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