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RECHT/546: BGH-Urteil - Verlegerbeteiligung an gesetzlichen Vergütungsansprüchen ermöglichen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 21. April 2016

Arbeitsgruppen: Recht und Verbraucherschutz, Kultur und Medien

Vogel-Verfahren: Verlegerbeteiligung an gesetzlichen Vergütungsansprüchen ermöglichen


Christian Flisek, zuständiger Berichterstatter;
Siegmund Ehrmann, Sprecher der AG Kultur und Medien:

Nach der heutigen Verkündung des Urteils des Bundesgerichtshofes im Verfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft "VG Wort" und dem wissenschaftlichen Autor Martin Vogel fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Beteiligten auf, mit Bedacht zu agieren. Die SPD-Bundestagsfraktion wird das Urteil und seine Auswirkungen genau prüfen und sich auf nationaler und vor allem europäischer Ebene dafür stark machen, dass Verleger in Zukunft an gesetzlichen Vergütungsansprüchen beteiligt werden können.

"Bereits mit der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. November 2015 im Verfahren "Reprobel" wurde die in Belgien gesetzlich vorgeschriebene Verlagsbeteiligung aus der Privatkopievergütung gekippt. In diesem Kontext ist die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu sehen. Mit dem Urteil wurden die Ausschüttungen an Verlage, die auf gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Urheber beruhen, für rechtswidrig erklärt. Wenn die Verwertungsgesellschaften - insbesondere die VG Wort - nun Rückforderungsansprüche gegenüber den Verlagen geltend machen müssen, könnte dies für kleinere Verlage erhebliche finanzielle Konsequenzen zur Folge haben. Zum Teil könnten diese Verlage in ihren Existenzen gefährdet sein. Dies gilt es aus kulturpolitischen Gründen unbedingt zu vermeiden.

Einerseits sollte die VG Wort nun kooperativ nach Lösungsmöglichkeiten suchen, um Schaden von den Verlagen abzuwenden. Andererseits muss aber auch von politischer Seite nach Möglichkeiten gesucht werden, wie die Vergütungen aus dem engen Zusammenwirken der Autoren und den Verlegern in Zukunft gerecht verteilt werden können.

Bundesjustizminister Heiko Maas hatte sich bereits nach dem "Reprobel-Urteil" zu Recht dafür ausgesprochen, das Problem auf der Ebene des Unionsrechts rechtssicher dadurch zu lösen, dass die EU-Urheberrechtsrichtlinie entsprechend geändert wird. Soweit dies nach dem geltenden Europarecht möglich ist, sollte aber nun aber auch auf nationaler Ebene versucht werden, eine angemessene Lösung zu finden. Dies wäre ein deutliches Signal in Richtung der Verwertungsgesellschaften, der Verlage und der Urheber, dass eine Praxis Bestand haben soll, die sich über Jahrzehnte bewährt hat."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 232 vom 21. April 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: 030/227-5 22 82, Fax: 030/227-5 68 69
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2016

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