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RECHT/580: Härtere Strafen für illegale Autorennen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 13. Dezember 2016

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Härtere Strafen für illegale Autorennen


Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher; Dirk Wiese, zuständiger Berichterstatter:

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt einhellig den von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen initiierten Gesetzentwurf des Bundesrates, der ein deutlich höheres Strafmaß bei der Teilnahme an illegalen Autorennen vorsieht. Diese nehmen in ganz Deutschland stetig zu, immer öfter werden dabei Unbeteiligte schwer verletzt oder sogar getötet. Wir fordern eine zügige Aufsetzung des Gesetzentwurfs, um den Gerichten möglichst schnell ein geeignetes Mittel für härtere Strafen an die Hand zu geben.

"Wir fordern den Koalitionspartner auf, einer zügigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs nicht im Wege zu stehen. Hier ist kein Raum für Verzögerungen oder taktische Spielchen, denn es geht um die Sicherheit auf unseren Straßen. Die Unionsfraktion muss nicht erst darauf warten, dass Bundesverkehrsminister Dobrindt eine Kopie des NRW-Entwurfs erstellt. Mit Zustimmung der Union könnten wir noch diese Woche das Gesetzgebungsverfahren einleiten. Mit dem hervorragenden Gesetzentwurf aus NRW, der im Bundesrat einstimmig verabschiedet wurde, können wir ein klares Zeichen setzen, dass die Teilnahme an illegalen Autorennen alles andere als ein Kavaliersdelikt ist. Denn wer mit überhöhter Geschwindigkeit mitten durch die Stadt rast, nimmt vorsätzlich die Verletzung oder den Tod von Unbeteiligten in Kauf. Das zeigen auch die Zahle: Allein in Nordrhein-Westfalen gab es im vergangenen Jahr 230 illegale Autorennen mit teils tödlichen Folgen. Durch ein angemessen hohes Strafmaß wollen wir ein abschreckendes Signal in Richtung der Raser schicken. Denn Raserei ist russisches Roulette, der Einsatz ist eben nur das Leben der anderen. Wir wollen daher die Täter aus dem Verkehr ziehen, bevor andere Verkehrsteilnehmer getötet oder verletzt werden.

Der Gesetzentwurf von NRW-Justizminister Thomas Kutschaty sieht vor, dass schon die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden kann. "

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 787 vom 13. Dezember 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2016

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