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RECHT/609: Beschluss des Bundesgerichtshofs stärkt Engagement in Vereinen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 17. Mai 2017

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

BGH-Beschluss stärkt Engagement in Vereinen


Matthias Bartke, zuständiger Berichterstatter;
Svenja Stadler, engagementpolitische Sprecherin:

Ein Verein, der mehrere Kitas betreibt und sich dabei wirtschaftlich betätigt, muss deshalb nicht aus dem Vereinsregister gelöscht werden. Es kommt vielmehr darauf an, dass eine gemeinnützige Tätigkeit im Vordergrund steht. Dies entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diesen Beschluss.

"Der Zweck eines Vereins darf nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sein. Ein solcher Betrieb darf nur als Nebenzweck verfolgt werden. Aus diesem Grund waren zuletzt zunehmend Initiativen gescheitert, die sich zum Betrieb einer Kindertagesstätte oder Schule als Verein organisieren wollten. Bereits bestehende Vereine waren vom Amtslöschungsverfahren bedroht. Die Tradition der Idealvereine schien dadurch bedroht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun das Löschungsverfahren eines Kindertagesstätten betreibenden Vereins eingestellt. Vor dem Hintergrund der aktuellen parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement begrüßt die SPD-Bundestagsfraktion diesen Beschluss des BGH.

In den verschiedensten Bereichen leistet Bürgerschaftliches Engagement unersetzbare Beiträge für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Vereinsgründungen sind einfach, schnell und kostengünstig. Tausende von Engagierten finden deshalb im demokratisch verfassten Idealverein eine Heimat. Der BGH-Beschluss ist ein Garant, dass das auch in Zukunft so bleiben kann.

Wir werden die neue Rechtsprechung bei der anstehenden Reform des Vereins- und Genossenschaftsrechts berücksichtigen."

Copyright 2017 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 275 vom 17. Mai 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2017

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