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RECHT/664: DDR-Zwangsadoptionen - Aufarbeitung statt Aktionismus


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 11. September

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

DDR-Zwangsadoptionen - Aufarbeitung statt Aktionismus


Karl-Heinz Brunner, Stellv. Sprecher der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz:

Das von der Union vorgelegte Eckpunktepapier zum Thema "Zwangsadoptionen in der DDR" hinkt der Zeit hinterher und zeugt von Aktionismus. Wenn der Union an einer wirklichen Lösung mit Blick auf die Kinder, Eltern und Adoptiveltern gelegen ist, sollte sie sich gemeinsam mit der SPD an die Arbeit in einer arbeitsfähigen Clearingsstelle machen und sich für die Weiterführung in eine Hauptstudie einsetzen.

"Die Große Koalition hatte sich bereits in der vergangenen Wahlperiode darauf verständigt, das Thema Zwangsadoptionen in der DDR umfassend, vollständig und transparent aufzuarbeiten. Dazu hatte die ehemalige Beauftragte für die neuen Bundesländer, Iris Gleicke, in ihrer Amtszeit im Januar 2017 über das Bundeswirtschaftsministerium eine Vorstudie in Auftrag gegeben. Diese wurde im Februar 2018 vorgestellt. Deren Ergebnisse wurden unter anderem im Rahmen einer Öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss am 25. Juni 2018 im Deutschen Bundestag erörtert. Darüber hinaus haben sich die Koalitionsfraktionen verständigt, in einem Runden Tisch mit breitem politischem Konsens die weitere Vorgehensweise zu vereinbaren.

Das aktuelle Eckpunktepapier der Union zeugt von Aktionismus und entspricht nicht dem für dieses sensible Thema notwendigen, breiten Konsensprinzip. In diesem emotionalen und sensiblen Bereich muss mit Bedacht und vorurteilsfrei gehandelt werden. Dabei darf nicht der Eindruck entstehen, dass alle Adoptionen in der DDR unter Zwang stattfanden. Darüber hinaus ist das Papier seiner Zeit hinterher. Insbesondere die Forderung, noch vorhandene Daten zu sichern, hat die Große Koalition bereits veranlasst und die Bundesländer aufgefordert hier die Aktenvernichtung zu stoppen. Teilweise wird dieser Aufforderung bereits nachgekommen.

Für uns Sozialdemokraten ist es besonders wichtig, die Aufarbeitung der politisch motivierten Adoptionen von der familienrechtlichen Situation klar zu trennen. Deshalb sollte eine Einsichtnahme in Adoptionsakten nur dann möglich sein, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den eigentlichen Schutzzweck, nämlich Adoptionen vor dem späteren Einwirken der leiblichen Eltern zu schützen, nicht konterkarieren. Wir müssen darauf achten, dass neben der klaren Aufarbeitung politischer Verbrechen nicht der vereinbarte Schutz der überwiegend familienorientierten, ordnungsgemäßen Adoptionen verwischt wird.

Wenn der Union an einer wirklichen Lösung mit Blick auf die Kinder, Eltern und Adoptiveltern gelegen ist, sollte sie sich gemeinsam mit der SPD an die Arbeit in einer arbeitsfähigen Clearingsstelle machen und sich für die Weiterführung in eine Hauptstudie einsetzen.

Wir sind für den vereinbarten Runden Tisch jederzeit bereit und laden unseren Koalitionspartner dazu ein, wieder zu einer sachorientierter Politik zurück zu kommen."

Copyright 2018 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. September 2018
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. September 2018

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