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RECHT/680: Bestellerprinzip muss auch für die Maklercourtage beim Immobilienerwerb gelten


SPD-Presseerklärung vom 1. März 2019

ASJ: Bestellerprinzip muss auch für die Maklercourtage beim Immobilienerwerb gelten!


Zu dem von Bundesjustizministerin Katarina Barley vorgelegten Gesetzentwurf über die Neuregelung von Maklergebühren beim Immobilienkauf erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) Harald Baumann-Hasske:

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) begrüßt diese Initiative von Katarina Barley ausdrücklich. Ähnliche Vorschläge kamen von der ASJ bereits 2013 und 2015. Es geht um die Beendigung eines Geschäftsmodells, das diejenigen beim Erwerb von Immobilieneigentum ungerechtfertigt belastet, die keinen Makler beauftragt haben oder beauftragen wollen. Bisher bestimmt der Verkäufer den Makler, für den der Käufer in der Regel zu zahlen hat. Dieses unsinnige Gebaren wurde für die Vermietung von Wohnraum bereits in der letzten Wahlperiode gesetzlich abgeschafft. Es ist überfällig, das Prinzip: "Wer bestellt, der zahlt." auch auf die Vermittlung von Immobilienkäufen auszudehnen!

Der von Kritikern insbesondere aus der CDU/CSU vorgetragene Einwand, dass die Vermittlungsprämie dann auf den Kaufpreis raufgeschlagen wird, überzeugt nicht. Vielmehr ist mit einem Nachfragerückgang für die Maklerdienstleistung und einer stärkeren Wettbewerbssituation im Maklergeschäft zu rechnen, so dass die Kosten insgesamt sinken werden. Deutlich problematischer hat sich ausgewirkt, dass im Immobiliengeschäft kein Wettbewerb herrscht, der die Preise reguliert.

"Wenn der Verkäufer die Courtage nicht zahlen muss, ist es ihm egal, wie hoch sie ist. Das hat dazu geführt, dass der prozentuale Anteil, aus dem sich die Vermittlungsprämie bei solchen Geschäften errechnet, sich in den vergangenen Jahren von 3 auf bis zu 6 Prozent verdoppelt hat.", so Baumann-Hasske. "Schon das ist oft eine unangemessen hohe Vergütung. Gleichzeitig haben sich aber auch die Grundstückspreise vervielfacht. Wer z.B. vor zehn Jahren für eine Immobilie im Wert von 200.000 Euro eine Courtage von 3 % oder 6.000 Euro gezahlt hat, zahlt heute für dieselbe Immobilie bei einer gängigen Wertverdoppelung auf 400.000 Euro eine Prämie von 6 %, damit aber 24.000 Euro. Steigerungen um bis zu 400% in 10 Jahren sind heute bei Courtagen keine Ausnahme."

Von einer Neuregelung profitieren vor allem junge Familien, die in eine Wohnimmobilie investieren wollen. Umso wichtiger ist es, dass der allgemeine Grundsatz "Wer bestellt, der zahlt!" nun auch für den Immobilienkauf gilt.

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Quelle:
SPD-Presseerklärung vom 1. März 2019
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
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Tel.: 030/25 991-300, Fax: 030/25 991-507
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2019

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