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RECHT/689: Aktionärsrechte stärken und Mitbestimmungsrechte bestätigen


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 20. März 2019

Arbeitsgruppe: Recht und Verbraucherschutz

Aktionärsrechte stärken und Mitbestimmungsrechte bestätigen


Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher:

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf von Katarina Barley zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) verabschiedet. Das ist gut, weil damit die Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten der Aktionäre gestärkt werden.

"Mit der Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie werden die Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten der Aktionäre gestärkt. Wir wollen dabei alle Interessen in börsennotierten Unternehmen in einen angemessenen Ausgleich bringen.

Insbesondere wollen wir, dass zwar die Hauptversammlung über die Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung (Vorstand und Aufsichtsrat) beschließen soll. Das Votum der Hauptversammlung soll aber nur beratend und nicht bindend für den Aufsichtsrat sein. Denn die abschließende Entscheidungsbefugnis über die Festsetzung der Vergütungen muss beim Aufsichtsrat sein, weil dort die Arbeitnehmervertreter beteiligt sind.

Darüber hinaus werden wir den Gesetzentwurf im Hinblick auf Transparenzregeln und Offenlegungspflichten prüfen, insbesondere ob der Schutz von Kleinaktionären, die Mitwirkungsmöglichkeiten von Aktionären sowie die Vermeidung von Steuervermeidungs-/ Steuerhinterziehungstaktiken ausreichend berücksichtigt sind. Wichtig ist, dass die Interessen des Unternehmens und seiner Mitarbeiter im Fokus stehen und nicht die der Investoren und der Großaktionäre bevorzugt werden."

Copyright 2019 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. März 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2019

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