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RECHT/711: Art. 3 GG um den Schutz queerer Menschen erweitern


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 25. Mai 2019

Arbeitsgruppe: Inneres

Art. 3 GG um den Schutz queerer Menschen erweitern


Karl-Heinz Brunner, queerpolitischer Sprecher:

Die jüngsten Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), queeren Schutzsuchenden das Asyl zu verweigern, sind nicht nachvollziehbar. Der Schutzbereich des Artikel 3 Grundgesetz muss um sexuelle und geschlechtliche Identität erweitert werden.

"Queerness muss unumstößlich als Asylgrund anerkannt sein, wenn Betroffenen in ihren Herkunftsländern staatliche Diskriminierung, Verfolgung, Gewalt, Gefängnis oder sogar der Tod droht. Die Erweiterung des Schutzbereiches Artikel 3 Grundgesetz um sexuelle und geschlechtliche Identität, bleibt unser Ziel. Wir fordern die Union auf, sich mit uns für die Rechtssicherheit der Betroffenen einzusetzen.

Das Handeln des BAMF ist an dieser Stelle nicht nachvollziehbar. Es ist völlig unumstritten, dass queere Menschen noch immer in vielen Staaten massivsten Formen der Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt sind. Das Bundesamt hat die Aufgabe, die Interessen der Schutzsuchenden in angemessener Form zu würdigen. Man kann die Wahrnehmung dieser Aufgabe nur als gescheitert beschreiben, wenn beispielsweise einem jungen Ägypter in seiner Coming-Out-Phase abgesprochen wird, "wirklich schwul" zu sein. Diese Bewertungen sind zur Ausführung unserer Gesetze weder sachdienlich, noch wahren sie den Respekt vor der Privatsphäre der Antragsstellenden.

Auch die Urteile der Verwaltungsgerichte sind in vielen Fällen ernüchternd. Die Empfehlung von Richterinnen und Richtern, sich in einem Verfolgerstaat durch die Verheimlichung der Homosexualität zu schützen, widerspricht unserem Verständnis der Menschenwürde."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. Mai 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Mai 2019

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