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SICHERHEIT/426: Beabsichtigte Regelungen im Soldatengleichstellungsgesetz sind willkürlich


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 11. April 2013

Arbeitsgruppe: Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Beabsichtigte Regelungen im Soldatengleichstellungsgesetz sind willkürlich



Zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes der Bundesregierung, erklären der Verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Rainer Arnold und die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Karin Evers-Meyer:

In der nächsten Sitzungswoche beabsichtigt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes, ohne Aussprache in die parlamentarische Beratung einzubringen. Der Entwurf soll Lücken des geltenden Rechts beseitigen. Tatsächlich werden aber Diskriminierungen von Soldatinnen zementiert und fortgesetzt.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt in keiner Weise die grundlegend geänderten Organisations- und Personalstrukturen der Bundeswehr. Gleichstellungsbeauftragte werden nach dem Bundesgleichstellungsgesetz in Dienststellen ab 100 Beschäftigten gewählt. Die militärischen Gleichstellungsbeauftragten sollen auf der Ebene der Division oder vergleichbar gewählt werden. Sie sind somit für bis zu 18.000 Soldatinnen und Soldaten zuständig. Damit ist eine angemessene Ausübung des Amtes und die Vertretung der Interessen der Wahlberechtigten schon allein wegen der hohen Anzahl der zu betreuenden Fälle nicht möglich. Dieser Ansatz kann nicht zu einer wirksamen Gleichstellung führen.

Der Gesetzentwurf enthält zu dem viele handwerkliche Fehler. So wird den Soldatinnen und Soldaten die familienbedingte Teilzeitarbeit nur unter erschwerten Bedingungen zugestanden. Für Beamte der Bundeswehr ist Telearbeit allgemein zugelassen, während sie für Soldatinnen und Soldaten im Gesetzentwurf tot geschwiegen wird.

Zur rechtspolitischen Grundkonzeption des Gleichstellungsrechts zählt, dass die Gleichstellungsbeauftragte nur recht schwache Beteiligungsrechte in Anspruch nehmen kann. Dies soll jedoch durch gleichstellungsrechtliche Aufgaben der Personalvertretung kompensiert werden. Die dazu notwendigen Folgeregelungen im Soldatenbeteiligungsgesetz sind nicht erfolgt.

Insgesamt wird der Gesetzentwurf den Rechten und Pflichten sowie der Gleichstellung von Soldatinnen gegenüber ihren männlichen Kameraden nicht gerecht. Sie werden deutlich schlechter gestellt als weibliche Zivilbeschäftigte, die nach dem Bundesgleichstellungsgesetz behandelt werden. Dies ist besonders unerfreulich, weil das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19. September 2012 festgestellt hat, dass unterschiedliche Regelungen im Soldatengleichstellungsgesetz gegenüber dem Bundesgleichstellungsgesetz bei Fehlen eines triftigen Grundes willkürlich und verfassungswidrig sind.

Die beabsichtigte Gesetzesregelung bestätigt das Bild, das der Minister von der Truppe hat. Es wird dirigistisch entschieden, ohne auf die tatsächlichen Belange der Menschen einzugehen. Dringend notwendige Maßnahmen zur Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden verdrängt. So kann es nicht gelingen, den Dienst in den Streitkräften attraktiv zu gestalten.

Einen Gesetzentwurf, der die Gleichstellungsrechte von Frauen in der Bundeswehr nur ungenügend regelt, werden die Verteidigungspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion nicht zustimmen können. Wir werden uns für eine öffentliche Anhörung einsetzen. Wir fordern die Regierungskoalitionen auf, gemeinsam mit uns, die notwendigen gesetzlichen Änderungen in die parlamentarischen Beratungen einzubringen.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 449 vom 11. April 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. April 2013