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SOZIALES/1699: Bundesfreiwilligendienst darf nicht verordnet werden


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 24. Januar 2012

AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bundesfreiwilligendienst darf nicht verordnet werden


Zu den Presseberichten über die hohe Zahl von Bundesfreiwilligendienst-Leistenden erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Sönke Rix:

Auf den ersten Blick erscheinen die Zahlen der abgeschlossenen Bundesfreiwilligendienst-Verträge erfreulich. Allerdings heißt Quantität nicht gleich Qualität. Aufgrund des schnellen Gesetzgebungsverfahrens im vergangenen Jahr klagen Träger, Einsatzstellen und Freiwillige immer wieder von Schwierigkeiten und bürokratischen Hindernissen.

Auch eine andere Entwicklung könnte dazu beigetragen haben, daß die besetzten Bundesfreiwilligendienstplätze sich derart stark erhöht haben: In jüngster Zeit häufen sich die Anzeichen dafür, daß unter anderem auch in Jobcentern und ARGEN für den Bundesfreiwilligendienst geworben wird. Inwieweit dieser Freiwilligendienst dort als arbeitsmarktpolitische Maßnahme angepriesen wird und ob durch den Bundesfreiwilligendienst gar Arbeitsplätze verdrängt werden, versucht die SPD-Bundestagsfraktion jetzt in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung zu ergründen.

Für uns steht fest: Ein Freiwilligendienst - ganz gleich ob Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst - ist eine besondere Form des Bürgerschaftlichen Engagements, ein Orientierungs- und ein Bildungsdienst. Ein Freiwilligendienst darf nicht verordnet werden. Genau dies kann aber durch eine allzu starke Verquickung mit arbeitsmarktpolitischen Institutionen geschehen.

Copyright 2012 SPD-Bundestagsfraktion


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 65 vom 24. Januar 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Januar 2012