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SOZIALES/1829: Ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern ist organisierter Verfassungsbruch


SPD-Pressemitteilung 201/12 vom 14. Juni 2012

Ferner: Ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern ist organisierter Verfassungsbruch



Anlässlich der Einbringung des Gesetzes zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner:

Die SPD hat ihr Wort gehalten. Heute bringt die SPD-Bundestagsfraktion ein Entgeltgleichheitsgesetz in den Bundestag ein, um die Lohndiskriminierung von Frauen zu beenden. Die SPD setzt sich aktiv für gleiches Geld für gleiche Arbeit ein.

Die Arbeit von Frauen ist genauso viel wert wie die Arbeit von Männern. Doch warum verdienen Frauen in Deutschland bei gleicher Arbeit 23 Prozent weniger als Männer? Nur Japan und Korea schneiden im Vergleich noch schlechter ab. Das belegt eine aktuelle Studie der OECD über die Industrienationen. EU-weit liegt Deutschland an drittletzter Stelle.

Das Schlimmste daran: an diesem Zustand ändert sich seit Jahren nichts. Frauen werden in unserem Land diskriminiert und wie Bürger zweiter Klasse behandelt. Das ist ungerecht, unsozial und unfair. In einer globalisierten Welt können wir es uns nicht erlauben, die Hälfte unserer Gesellschaft zu demotivieren.

Diesen Zustand wollen wir ändern! Von Schwarz-Gelb ist nichts zu erwarten, die Regierung sieht nicht einen Hauch von Handlungsbedarf. Selten hat eine Regierung sich so schlecht für die Rechte von Frauen eingesetzt, obwohl es an allen Ecken und Enden brennt.

Merkel, Seehofer und Rösler sollten die Lohndiskriminierung von Frauen endlich auch auf ihre Agenda setzen, statt mit rückwärtsgewandten Vorhaben wie der Kita-Fernhalteprämie kostbare Zeit und Ressourcen zu verschwenden.

Schwarz-Gelb lässt die Frauen im Regen stehen, wenn es um gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit geht. Die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern ist organisierter Verfassungsbruch. Frauen haben einen Anspruch auf gerechte Bezahlung!

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 201/12 vom 14. Juni 2012
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juni 2012