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SOZIALES/2057: Koalitionsfraktionen blockieren rückwirkende Auszahlung von Ghetto-Renten


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 22. März 2013

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

Koalitionsfraktionen blockieren rückwirkende Auszahlung von Ghetto-Renten



Zum Antrag von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN "Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichen" erklären die Sprecherin der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und der zuständige Berichterstatter Anton Schaaf:

Die Koalitionsfraktionen haben den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen, zur Auszahlung der vollständigen Ghettorenten abgelehnt. Das Verhalten der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen ist beschämend.

Viele Rentenanträge von jüdischen Überlebenden, die im Ghetto arbeiteten, konnten erst nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes im Jahr 2009 positiv beschieden werden. Da eine Rückwirkung im Sozialrecht nach Paragraf 44 SGB X jedoch nur für die letzten vier Jahre gilt, erhalten sie ihre Rente erst ab dem Jahr 2005. Dabei war dies ursprünglich ab dem 1. Juli 1997 vorgesehen. In unserem gemeinsamen Antrag mit den Grünen haben wir die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf dazu einzubringen. Fristgerecht gestellte Rentenanträge, die nach 2009 bewilligt wurden, sollen rückwirkend ab dem 1. Juli 1997 ausgezahlt werden. Alternativ sollte eine Kapitalzahlung als Entschädigungsleistung die entgangenen Rentenzahlungen ersetzen.

Eine öffentliche Anhörung am 10. Dezember 2012 hat bestätigt, dass schnell gehandelt werden muss. Die Koalitionsfraktionen aber ignorieren die Ergebnisse der Anhörung. Dabei wurde die gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Ghettorenten im Jahr 2002 einstimmig von den Fraktionen des Deutschen Bundestages verabschiedet. Die Bundesregierung macht diesen zumeist hochbetagten Menschen nun zum Vorwurf, dass sie die Verfahren nicht offen gehalten hätten, um die Bestandskraft der Ablehnung zu verhindern. Dies hätte aber bedeutet, von den hochbetagten Holocaust-Überlebenden zu erwarten, dass sie die Rechtsmittel bis zur letzten Instanz - bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - ausschöpfen.

Begründet haben die Koalitionsfraktionen - sekundiert von der Bundesregierung - ihre Ablehnung vor allem mit technisch-rechtlichen Bedenken zum sogenannten Zugangsfaktor, der einen späteren Renteneintritt durch einen höheren Rentenzahlbetrag ausgleichen soll. Dies ist grundsätzlich richtig, allerdings angesichts des hohen Lebensalters der Betroffenen zynisch, da hier keine längere Rentenbezugsdauer mehr unterstellt werden kann, bei der dieser Vorteil zum Tragen kommt.

Am 19. April 2013 jährt sich der Aufstand im Warschauer Ghetto zum 70. Mal. Mit dem "Nein" der Koalitionsfraktionen zu unserem Antrag ist nun leider im Vorfeld zu diesem Gedenktag auch die große Chance vertan worden, den Interessen der Überlebenden gerecht zu werden.

Copyright 2013 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 406 vom 22. März 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2013