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SOZIALES/2124: Beschluß des SPD-Parteikonvents - Wenn wir entscheiden, dann entscheidet das WIR


SPD-Pressemitteilung 291/13 vom 16. Juni 2013

Wenn wir entscheiden, dann entscheidet das WIR



Der SPD-Parteikonvent hat heute in Berlin folgenden Beschluss gefasst:

Wenn wir entscheiden, dann entscheidet das WIR

Die SPD bekräftigt ihren Anspruch, die maßgeblich gestaltende politische Kraft auf dem Weg zur selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung und zum inklusiven Zusammenleben aller Menschen zu sein.

Das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen ist unser Ziel. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist dafür die Grundlage. Das Motto "Nichts über uns ohne uns!" ist wegweisend für ihre Umsetzung.

Für Menschen mit Behinderung ist die gegenwärtige schwarz-gelbe Koalition eine Zeit des Stillstands und der verlorenen Jahre. Die Vorschläge der Bundesregierung für einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind völlig unzureichend und enthalten nur wohlfeile Absichten.

Barrierefreiheit

Selbstbestimmte Teilhabe gelingt nur, wenn Hürden und Hindernisse vermieden und abgebaut werden. Dazu zählt nicht zuletzt die selbstbestimmte Wahl des Wohnorts und der Wohnform.

Die Fortschritte auf dem Weg zur Barrierefreiheit sind unübersehbar, aber sie müssen mit mehr Energie und mehr Verbindlichkeit vorangebracht werden.

Inklusive Bildung

Zum inklusiven Zusammenleben in allen Lebensbereichen gehören inklusive Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, Schulen, Universitäten, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Sportvereine, die einen großen Beitrag zu Inklusion und Integration leisten.

Inklusiver Arbeitsmarkt

Alle Menschen sollen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt faire Perspektiven haben. Wir wollen einen inklusiven Arbeitsmarkt, der allen Menschen gemäß ihres Könnens und ihrer Leistungsfähigkeit Erwerbstätigkeit ermöglicht. Die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen muss deutlich verbessert werden, und die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen gestärkt werden.

Dies gilt besonders für die Durchlässigkeit zwischen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und der Vermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Nachteilsausgleich unabhängig von Einkommen und Vermögen

Der Anspruch auf Teilhabe wird als Anspruch zum Ausgleich von Nachteilen ausgestaltet. Finanzielle Leistungen müssen unabhängig von Einkommen und Vermögen sein. Wir werden deshalb unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein Bundesleistungsgesetz schaffen, das der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dient und die Eingliederungshilfe in ihrer bisherigen Form ablöst.

Schnittstellen abbauen

Wir wollen, dass die Leistungen zur Teilhabe den Menschen folgen und nicht umgekehrt. Inklusion muss Ziel aller Sozialgesetzbücher und Hilfeeinrichtungen sein, unabhängig von Art und Ausprägung einer Behinderung und der Höhe des Unterstützungsbedarfs. Problematische Schnittstellen zwischen Trägern von Sozialleistungen müssen zugunsten einheitlicher Verfahren abgebaut werden.

Wenn wir entscheiden - Auf geht's

Die inklusive und barrierefreie politische Teilhabe ist für uns selbstverständliche Verpflichtung. Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft behinderter Menschen in der SPD (Selbst Aktiv) rufen wir alle Menschen mit Behinderung in der SPD auf, sich im Bundestagwahlkampf und den weiteren Wahlen aktiv für den Wahlerfolg einzusetzen. Wir ermutigen alle Gliederungen der SPD, die Potentiale und das Engagement von Menschen mit Behinderung in der SPD zu nutzen und ihre umfassende Teilhabe bei Wahlen und Wahlkämpfen zu ermöglichen.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 291/13 vom 16. Juni 2013
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
Bürgerbüro, Willy-Brandt-Haus
Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin
Tel.: 030/25 991-300, Fax: 030/25 991-507
E-Mail: pressestelle@spd.de
Internet: www.spd.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juni 2013