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SOZIALES/2243: Vor 20 Jahren - Bundestag streicht Paragraf 175


SPD-Pressemitteilung vom 9. März 2014

Fahimi / Dittmar: Vor 20 Jahren - Bundestag streicht Paragraf 175

Der Deutsche Bundestag hat am 10. März 1994 die vollständige Streichung des Paragraf 175 StGB beschlossen. Anlässlich des 20. Jahrestages erklären die Generalsekretärin der SPD Yasmin Fahimi und der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos) Ansgar Dittmar:



Vor zwanzig Jahren strich der Bundestag eine der menschenverachtendsten Strafvorschriften aus dem Strafgesetzbuch - den Paragraf 175 StGB, auch Schwulenparagraf genannt. Er stellte männliche Homosexualität unter Strafe.

Die Abschaffung des Paragrafen 175 markierte den Weg zu einem offenen Umgang der Gesellschaft mit Homosexualität. Trotz des andauernden Widerstands konservativer Kräfte ist in den letzten Jahren viel erreicht worden. So öffnete das Bundesfassungsverfassungsgericht das Adoptionsrecht für leibliche Kinder des Lebenspartners. Auch die steuerliche Gleichstellung von homosexuellen Lebenspartnerschaften setzten die Karlsruher Richter durch.

Doch das ist nicht genug. Neben der Rehabilitierung der Opfer des Paragrafen 175 sind die vollständige Gleichstellung von Lebenspartnern und die Öffnung der Ehe die nächsten notwendigen Schritte.

Auch in der jungen Bundesrepublik wurden schwule Männer Opfer zehntausender Ermittlungsverfahren und Verurteilungen. Sie erlitten Demütigungen und soziale Ausgrenzung.

Die Opfer warten bis heute auf Rehabilitierung. Geschehenes Unrecht und die Verletzung der Menschenwürde dürfen nicht verschwiegen, sondern müssen aktiv thematisiert werden. Das ist die Gesellschaft den Betroffenen schuldig. Ein ehrlicher Umgang mit der eigenen Geschichte erleichtert auch den Abbau von Diskriminierung Homosexueller in Deutschland, Europa und andernorts.

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Quelle:
SPD-Pressemitteilung 068/14 vom 9. März 2014
Herausgeber: SPD Parteivorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. März 2014