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SOZIALES/2540: Kein Bordell mehr ohne Mindeststandards


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 7. Juli 2016

Arbeitsgruppe: Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kein Bordell mehr ohne Mindeststandards


Sönke Rix, Sprecher der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend;
Ulrike Bahr, zuständige Berichterstatterin:

Mit dem Prostituiertenschutzgesetz schaffen wir die Voraussetzungen für mehr Schutz und Rechtssicherheit für Prostituierte. Damit gehen wir den Weg, den wir 2002 mit dem Prostitutionsgesetz eingeschlagen haben, konsequent weiter. Kernelement ist die Erlaubnispflicht für Bordelle: Wer ein Bordell betreiben will, muss sich das künftig genehmigen lassen, darf nicht einschlägig vorbestraft sein und muss in seinem Betrieb Mindeststandards garantieren. Damit setzen wir eine zentrale Handlungsempfehlung aus der Evaluation des Prostitutionsgesetzes von 2007 um.

"Auch gefährliche Sexualpraktiken sind künftig verboten: Wir haben im parlamentarischen Verfahren durchgesetzt, dass neben der Werbung für ungeschützten Geschlechtsverkehr auch die Werbung für Sex mit Schwangeren verboten wird.

Neben der Erlaubnispflicht für Bordelle sieht das Prostituiertenschutzgesetz eine Anmeldepflicht für alle Prostituierten vor. Uns war wichtig, das Anmeldeverfahren so beratungsorientiert wie möglich zu anzulegen. Wir wollen Zugang schaffen, nicht verwehren. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion auch ein Mindestalter von 21 Jahren abgelehnt. Es hätte die jungen Menschen in die Illegalität gedrängt und von jeglichen Beratungsangeboten ausgeschlossen. Dass die Anmeldepflicht an eine gesundheitliche Beratung geknüpft sein wird, ist zielführender als die von der Union geforderte medizinische Zwangsuntersuchung. Denn ganz bewusst wurde mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2001 und der Abschaffung des sogenannten Bockscheins auf niedrigschwellige und freiwillige medizinische Untersuchung gesetzt - mit großem Erfolg, wie auch Ärzte und Ärztinnen im öffentlichen Gesundheitsdienst bestätigen.

Gestützt von der Mehrheit der Sachverständigen in der Ausschussanhörung hat die SPD-Bundestagsfraktion der Unions-Forderung, die Anmeldebescheinigung bei "fehlender Einsichtsfähigkeit" zu versagen, ebenfalls eine Absage erteilt. Zu rechtsunsicher wäre eine solche Prüfung für die zuständige Anmeldebehörde gewesen - zumal schon jetzt jeder Verwaltungsakt immer die Handlungsfähigkeit der betreffenden Person voraussetzt.

Das Prostituiertenschutzgesetz soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. Künftig müssen alle Prostituierten unter 21 Jahren ihre Anmeldung jährlich erneuern und dazu Nachweise über gesundheitliche Beratungen im Halbjahresrhythmus vorweisen. Für alle über 21-Jährigen gilt die Anmeldung zwei Jahre und die Gesundheitsberatung muss jährlich wiederholt werden.

Die Wirkung des Prostituiertenschutzgesetzes wird nach zwei Jahren erstmals und nach fünf Jahren abschließend evaluiert. Maßgabe hierfür wird sein, ob das Gesetz seinem Auftrag, Prostituierte zu schützen, gerecht geworden ist."

Copyright 2016 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 433 vom 7. Juli 2016
SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
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E-Mail: presse@spdfraktion.de
Internet: www.spdfraktion.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juli 2016

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